Mpfpfl. Impfpflicht: Allgemein und einrichtungsbezogen

Auf mich hört ja keiner! Am 13.07.2021 zitierte ich in Bezug auf Pläne zu einem Impfpflicht-Gesetz Montesquieu
„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“.

Wahrscheinlich gibt es inzwischen etliche, die denken „hätten wir bloß die Finger davon gelassen“. Zu spät!

Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Zwar – ich gestehe das unumwunden zu – hat das Bundesverfassungsgericht  in seiner Eilentscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für diese keine verfassungsmäßigen Hürden gesehen und damit seinen Segen gegeben. Ich tröste mich nicht damit, dass eine Eilentscheidung noch keine Entscheidung in der Hauptsache ist: So wie die Entscheidung begründet ist, scheint mir der Weg gebahnt.  

Deshalb halte ich die Entscheidung trotzdem für falsch, weil sie in der derzeit üblichen Engführung nur den Aspekt beleuchtet „hilft das Impfen vor Ansteckung vulnerabler Personen?“. Weder die Frage, ob sich dasselbe Ergebnis mit weniger gravierenden Maßnahmen erreichen ließe (Grundsatz: Wahl des milderen Mittels), noch die Berücksichtigung möglicher negativer Folgen einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Frage der Verhältnismäßigkeit: wie ist der potentielle Vorteil des Impfens z.B. gegenüber der potentiellen Gefahr zu gewichten, dass die Versorgung durch Pflegekräfte wegen Ausfall der „Impfverweigerer“ noch prekärer wird, als sie ohnehin schon ist).  

Auch wenn mir also diese Entscheidung nicht passt, ich werde ganz gewiss nicht wie Weltärztepräsident Montgomery neulich auf die „kleinen Richterlein“ schimpfen. Vielmehr bin ich zuversichtlich, dass sich die Frage auf anderem Wege erledigt. Und vielleicht treten die hohen Herren und Damen doch mal meiner Idee der Einführung eines „advocatus diaboli“ näher, der den Furor der markigen Gesetzesproduzenten bremst, indem er vorab auf die Haken der Pläne aufmerksam macht.

 

Impfpflichtvorbild Österreich – schon nach einer Woche bröckelt es!

Das vorbildliche Österreich hat ja die allgemeine Impfpflicht eingeführt, was hierzulande medial weitgehend an herausragender Stelle belobigt wurde. Muss ich mich wundern, dass ich auf die folgende, etwas anders geartete Meldung erst durch einen Forumsbeitrag aufmerksam gemacht wurde? Gewiss, die Berichterstattung auf youtube und eines ebenfalls FPÖ-nahen Presseorgans (04.02.2022) ist tendenziös gefärbt, aber an den Fakten selbst ist nicht zu rütteln:  

Abwendung von Stich-Zwang-Plänen?  Rotes Kreuz steigt aus “Österreich impft”-Kampagne aus: Regierung steht bald allein da

Die Stichzwang-Fanatiker der schwarz-grünen Regierung stehen wohl bald allein da. Denn die Impf-Front bröckelt, und das gehörig. Selbst das „Rote Kreuz“ verlässt nun das sinkende Impfpflicht-Schiff und zieht sich aus der „Österreich impft“-Kampagne zurück. Das stellte der Bundesrettungskommandant Gerry Foitik in einem internen Schreiben, das dem Wochenblick vorliegt, klar. So wie Caritas und Diakonie meldete auch das Rote Kreuz Bedenken bezüglich der Impfpflicht an. Es bestehe für den Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich eine große Rechtsunsicherheit und die Gefahr jahrelanger Rechtstreitigkeiten.

 

Aber auch die Tagesschau weiß am 11.02.2022 über österreichischen Unmut zu berichten. Nur eine Woche nach der Verabschiedung des Gesetzes. Ich vermute mal, dass auch diese Entwicklung in Österreich vorbildlich für Deutschland sein wird.  

Allgemeine Impfpflicht: In Österreich wachsen die Zweifel

In Österreich wird die Kritik an der Impfpflicht lauter. Aus den Reihen der Landesregierungschefs heißt es, man müsse die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme prüfen. Die Regierung hält an ihr fest.

Die Stimmen aus den Bundesländern mehren sich und sie haben alle den gleichen skeptischen Unterton: Soll das Impfpflichtgesetz, das erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist, mit den vorgesehenen Strafen umgesetzt werden?“

Salzburgs Landeshauptmann fragt „ob diese Impfpflicht wirklich unbedingt notwendig ist, um das Funktionieren unserer Krankenanstalten zu gewährleisten“. Falls nicht, möge man vor dem 15. März (ab da sind polizeiliche Kontrollen und Strafen vorgesehen) „die Entscheidung treffen, die Impfpflicht auszusetzen“.

Die sehr bunte österreichische Bundesregierung verliert den Glauben an die Menschheit, mindestens an den berufspolitischen Teil derselben: Die grüne Fraktionsvorsitzende Maurer im Wiener Parlament erinnert daran, „dass es schließlich ÖVP, Grüne sowie die meisten Abgeordneten von SPÖ und den liberalen Neos waren, die im Nationalrat für das Gesetz gestimmt hätten.“

So fängt’s an: Impflotterie ausgesetzt!

Besonders bitter: Egal wie’s kommt – die Impflotterie ist bereits Opfer der jüngsten Entwicklung:

Die groß angekündigte Impflotterie, mit der die Bundesregierung die rund 17 Prozent ungeimpften Erwachsenen zur Impfung anregen wollte, wurde still und leise auf Eis gelegt und vage für den nächsten Herbst in Aussicht gestellt.“

Zur Erinnerung: Bei der Lotterie sind pro Teilimpfung 500 Euro zu gewinnen, die als Gutscheine in Gastronomie oder im Handel eingelöst werden können. Teilnehmen können nicht nur Spätentschlossene, sondern auch jene, die schon geschützt sind. Rund jeder zehnte Stich soll so belohnt werden.“

Höre ich da das Gras wachsen oder stimmt mein Verdacht:  Welchen Grund sollte es haben, Belohnungen zu streichen, wenn nicht den, dass man das für rausgeschmissenes Geld hält, weil man an den Erfolg der Impfpflicht selbst nicht mehr glaubt.  

 

Zurück nach Deutschland und zur „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“

Nachdem Ministerpräsident Söder (genau, das ist der, der Amtsärzte strafversetzt, die nicht auf seiner Corona-Linie lagen… naja nicht Amtsärzte, aber immerhin einen. Und der schon mal ohne hinreichende Kenntnis eine Frau als Superspreaderin diffamierte. Der ferner Leute, die allein mit Buch auf einer Parkbank saßen, mit einem Strafbefehl bedachte. Der ferner den einprägsamen Satz formulierte „Meinschenleben vor Shoppingtouren“ und der schließlich in der Weihnachtszeit in tiefes Nachdenken geriet) – also nachdem dieser begnadete Politiker mit Pauken und Trompeten das Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verkündet hat, rang die Kommentatorin der Tagesschau  am 8.2.22 mit der Fassung:

Bayern schiebt Teil-Impfpflicht auf. Ein Armutszeugnis auf allen Ebenen

„[…] Ja, auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss sich Nachlässigkeit vorwerfen lassen. Seit Wochen haben Berufsverbände und Bundesländer berechtigte Sorgen und Einwände vorgebracht, weil sie befürchteten, dringend benötigtes Pflegepersonal könnte wegfallen.  […] Die gewünschten konkreten Vorschläge, wie die Länder einheitlich bei den Kontrollen und Sanktionen vorgehen können, blieb der Bund schuldig.

Söder hat Gesetz mitgetragen

Doch letztlich sind die Länder in dieser Sache selbst verantwortlich, und deshalb wirft das auch ein schlechtes Licht auf den bayerischen Ministerpräsidenten Söder: Er hat wie alle anderen Länder dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt. Nun wäre es seine Aufgabe, die Umsetzung zu organisieren. Wenn er dies nicht schafft, kommt er seiner Verantwortung in der Regierung nicht nach.

Verheerende Signale

Dieses Hin und Her sendet ein verheerendes Signal an die Menschen, die nun glauben müssen, die Impfpflicht für Kliniken, Praxen und Heime gebe es nur auf dem Papier. Welche zweifelnde Pflegekraft sollte sich da für eine Impfung entscheiden?

Nun, inzwischen hat Söder zu einem anderen Instrument gegriffen und flötet:

„‘Klar. Wir wollen das und wir halten uns auch an Bundesrecht‘, sagte er der ‚Rheinischen Post‘ (Samstag). ‚Aber es muss vernünftig und praktikabel umsetzbar sein. Sonst kommt es schnell zu einem Pflegeproblem und das Vertrauen in den Staat erodiert.‘“

Da hätte man auch früher draufkommen können.

 

Für Arbeitsrechtler bot sich viel Gelegenheit, sich zu Wort zu melden.

Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht in Bonn, schießt den Vogel ab :

„‘[…] bei der Weigerung der bayerischen Staatsregierung, das Gesetz zu vollziehen, bleiben auch Einrichtungen in Bayern verpflichtet, Meldungen an die Gesundheitsämter zu machen‘. Für die Gesundheitsämter würde das Vorhaben Söders, die Impfpflicht auszusetzen, zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten führen.“

Naja, so dunkel erinnere ich mich: Bundesrecht bricht Landesrecht. Aber ist das nicht apart? Söder sagt: wir setzen die Anwendung des Gesetzes aus… naja so ein paar Wochen. Und der Arbeitsrechtler sagt: Gesetz ist Gesetz: Ihr Praxen, Krankenhäuser, Heime habt trotzdem Meldung beim Gesundheitsamt zu erstatten. Jetzt würde mich interessieren, wie die bayerischen Gesundheitsämter das finden. Nun, vielleicht nicht nur die bayerischen Gesundheitsämter.  

 

Bayern ist nicht allein. Blick nach Sachsen-Anhalt und Sachsen

In derselben Meldung der Tagesschau vom 10.02.2022., in der Söder zurückrudert, wird Ministerpräsident Haseloff von Sachsen-Anhalt zitiert:

 „Wenn es nicht gelingt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht vernünftig auf den Weg zu bringen, dann sehe ich für eine allgemeine Impfpflicht kaum mehr Chancen‘, sagte Haseloff der Nachrichtenagentur dpa. ‚Der Gesetzgeber, und das ist hier der Bund, muss dafür sorgen, dass das Gesetz anwendbar ist.‘ […] ‘Ich bin da einer Meinung mit den Gesundheitsministern, dass wir hier bundeseinheitliche Regelungen brauchen. Wenn die nicht geliefert werden, ist das Gesetz kaum umsetzbar.‘“  

Und auch in Sachsen rumort es, so wird am selben 10.02.2022 berichtet:

Protest in Sachsen: Ost-Landräte im Impfpflicht-Dilemma

100.000 Beschäftigte im sächsischen Gesundheitswesen sind ungeimpft, schätzt die Landesregierung. Das sind ein Drittel aller Beschäftigten in diesem Bereich. Die Zahlen sind weder neu noch angesichts der allgemein niedrigen Impfquote im Freistaat überraschend. Doch je näher der Stichtag kommt, ab dem die Impfpflicht für Pflegekräfte gelten soll, je massiver der Protest auf den Straßen wird, desto mehr liegen bei den kommunalen Verantwortungs-trägern die Nerven blank.“

Bei den kommunalen Verantwortungsträgern liegen die Nerven blank! Soso. Und bei der sächsischen Regierung? Die wird – so die Tagesschau – „mehrsprachig“:

Landesregierung mehrsprachig

„[…] Überraschend hat der Regierungssprecher jetzt angekündigt, den für diese Woche angekündigten Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht doch noch nicht zu veröffentlichen. Zu viele Fragen seien noch offen, man wolle die Bund-Länder-Konferenz in der kommenden Woche abwarten. Außerdem, fügte Sprecher Ralph Schreiber hinzu, sehe man das Gesetz sehr kritisch und müsse klären, ob es noch zeitgemäß sei.

Die Grünen in der Regierungskoalition widersprachen da jedoch sogleich und gaben vor überraschten Journalisten zu Protokoll, dass es im Moment nicht auf der Tagesordnung stehe, an das Gesetz als solches heranzugehen.“

Messerscharf schließt die Tagesschau: „Offenbar herrscht Klärungsbedarf in der schwarz- grün-roten Regierung Sachsens.“

 

Der bayerische Gesundheitsminister Holetschek hat da noch ein paar kleine Fragen an den Bund

Nicht nur dort, darf ich hinzufügen und zitiere den sich selbstverständlich und aus tiefstem Herzen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekennenden bayerischen Gesundheitsminister Holetschek, der lediglich noch ein paar kleine Fragen hat. In einem Interview mit dem Ärztlichen Nachrichtendienst vom 11.02.2022 spricht er davon, dass in Bayern (!) im schlimmsten Fall „100.000 Einzelfallprüfungen“ auf die Gesundheitsämter zukommen könnten. „Wir brauchen einen einfachen und strukturierten Prozess, den der Bund verbindlich vorgeben muss und einen digitalen, einheitlichen Meldeweg an die Gesundheitsämter. Sonst droht den Gesundheitsämtern eine nicht zu bewältigende Flut unstrukturierter Benachrichtigungen.“[…] Der Bund hat aber nicht klargestellt: Anhand welcher Kriterien sollen die Gesundheitsämter entscheiden, ob und wenn ja, welches ungeimpfte Personal weiterarbeiten darf“, so Bayerns Gesundheitsminister. „Wie sollen Gesundheitsämter beurteilen, ob bei der drohenden Schließung einer Arztpraxis durch ein Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Medizinische Fachangestellte die Versorgungssicherheit vor Ort gefährdet ist? Und ab welchem Grad an Ausfällen sind die Rettungsdienste in ihrer Einsatzfähigkeit gefährdet?“

Fragen über Fragen! Und der hilflose Versuch der Bundesregierung, die Aufgaben, die die Gesundheitsämter nicht bewältigen können (was inzwischen eigentlich bekannt sein müsste) den Krankenkassen oder Arbeitgebern anzuvertrauen, führte zu einem müden Abwinken. Nene, hoheitliche Aufgaben lassen sich nicht mal soeben delegieren.  

Ich überlasse es dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, das Fazit zu ziehen. Überschrift „Wir erleben gerade ein großes Wirrwarr“ (12.2.22) Wer wollte da widersprechen?

„Wir erleben gerade ein großes Wirrwarr“

‘Wir erleben gerade ein großes Wirrwarr, das für die Menschen nicht mehr nachvollziehbar ist‘, sagte Schlegel der „Wirtschaftswoche“ (Samstag). Offenbar seien viele wichtige Fragen nicht zu Ende gedacht: ‚Hat der Arbeitgeber Ungeimpften gegenüber ein Kündigungsrecht? Gibt es für sie eine Lohnfortzahlung? Ist jemand, der wegen der Pflicht selbst kündigt und nicht sofort eine neue Stelle findet, für das Arbeitslosengeld gesperrt? Das muss jetzt geklärt werden‘“, forderte Schlegel. Falls sich die Fragen bis zum 15. März nicht klären ließen, „könnten Bundestag und Bundesrat beschließen, das Inkrafttreten noch einmal aufzuschieben, um solche Fragen zu klären“. Schlegel sagte weiter: „Was aber sicher nicht geht: Dass einzelne Länder jetzt ausscheren. Auch sie sind an die Gesetze gebunden, die Gesetzesbindung ist wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaats.“

 

Das letzte Wort habe ich!

Nein, ich kann es doch nicht lassen: Das letzte Wort will ich auch nicht dem Präsidenten des Bundessozialgerichts überlassen. Das will ich selber haben:

Bei so viel Dummheit und Kopflosigkeit der Regierenden sind Verschwörungstheoretiker, militante Coronaleugner etc. überflüssig. Deren Geschäft besorgen „die da oben“ mit atemberaubender Effizienz! AVANTI DILETTANTI!     

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