„Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ – Vorhersehbare Blamage

Es ist ein bewährter Erziehungsgrundsatz: Drohe niemals mit Sanktionen, die du nicht durchsetzen kannst. Also nicht: „Wenn du dein Zimmer nicht aufräumst, fahren wir nicht zur Oma“. Denn die Oma hat bereits Kuchen gebacken und wär gewlatig sauer über eine Absage.

Da offensichtlich unsere Regierenden weit von den Niederungen des Erziehungsalltags entfernt sind, blamieren sie sich gerade nach Kräften.

Ich lass hier mal offen, ob Impfpflicht sinnvoll ist oder nicht (ist sie nicht, meine ich). Aber die Einführung einer Impfpflicht, die sich nicht durchsetzen lässt, gibt den Gesetzgeber der Lächerlichkeit preis. Und das ist das, was wir gerade erleben. Heute geht es mir mal nur um die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ – also die für das Personal in Krankenhäusern und Heimen.

Auch „zahnlose Tiger“ machen Angst…. zunächst“

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht (Nachweis bis zum 15.3.22) wird schon mit dem Zusatz „zahnloser Tiger“ bedacht. Was allerdings nicht heißt, dass ein zahnloser Tiger den Betroffenen keine Angst macht. Vielleicht spekuliert die Regierung darauf. Wenn sie sich da nicht verrechnet. Meine unrepräsentative Stichprobe mit Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten: die eine Person hat sich bereits arbeitssuchend gemeldet, die andere überlegt sich, auszuwandern. Was sie vermutlich nicht tun wird. Aber impfen wird sie sich vermutlich erst recht nicht lassen.      

Aktuell: 12000 Menschen aus der Pflege haben sich arbeitssuchend gemeldet

Offiziell wird zwar abgewiegelt: Jaja, die Zahl der arbeitssuchenden Pflegekräfte sei zwar gestiegen, aber erstens nicht so sehr und zweitens wird man damit fertig. Der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit: „‘Wir sehen schon eine Zunahme, aber insgesamt auf einem Niveau, was uns allen keine Sorgen machen muss‘, sagte Terzenbach. Er sprach von etwa 25.000 Personen aus dem gesamten Gesundheits- und Sozialsektor, die sich über das übliche Niveau hinaus arbeitssuchend gemeldet hätten, davon ungefähr 12.000 aus der Pflege.“

Aha!  „12000 aus der Pflege“ (wobei nicht ganz klar ist, ob die 12 000 die Gesamtzahl sind sondern „über das übliche Niveau hinaus“ gingen) – das ist eine Petitesse sozusagen. Wenn dem so ist, dann frage ich mich, was das Geschwätz vom Pflegenotstand soll! 

„Ämter streichen die Segel“

Am 1.2.22. konnte man in der Ärztezeitung lesen:[…] Gleichwohl streichen die Gesundheitsämter bereits im Vorfeld des Stichtages die Segel. Jeden Fall einzeln zu prüfen, dürfte die Ämter überfordern, warnen die Ämter in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Berlin. Die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) Elke Bruns-Philipps wird in Medien zitiert, die Prüfung jedes Einzelfalls sei nicht zeitnah umzusetzen.“

(Vgl. auch Deutschlandfunk:  Impfpflicht für Pflegeberufe: Warnung vor Durchsetzung „mit der Brechstange“)

Und wie geht es am 16.3. weiter?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. wenn das Gesundheitsamt kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat, dann darf die ungeimpfte Person weiterarbeiten… Spannende Frage: Was passiert, wenn das Gesundheitsamt nicht einfach nur nicht dazukommt, den Impfstatus von jemandem zu überprüfen, sondern wenn sie ihn überprüft, aber von einem Tätigkeitsverbot absieht, Z.B. weil sonst die Versorgung nicht mehr gewährlseistet ist?
  2. . Und wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat (zeitnah oder nach Wochen?) – dann kann die Einrichtung sehen wo sie bleibt. Oder schließen dann die Angestellten des Gesundheitsamtes die Lücken, oder springt die Regierung im großen Stil ein?

 

Unsere Regierung: „Alles kein Problem“

Die Regierung sieht sich genötigt, diesen Unkenrufen zu widersprechen:

„Angesichts der Debatte um die einrichtungsbezogene Impflicht sah sich am Mittwoch sogar Regierungssprecher Steffen Hebestreit dazu veranlasst, in der Regierungspressekonferenz das Wort zu ergreifen. Es entstehe ein schädliches Bild, wenn jetzt der Eindruck erweckt werde, dass die partielle Pflicht zum Impfen nicht kontrolliert werde.

Grob geschätzt werde jedes Gesundheitsamt etwa 500 Fälle prüfen müssen. Das bedeute zwar eine zusätzliche Belastung, entspreche aber ungefähr den Infektionsfällen, die heute jeden Tag nachzuverfolgen sind von den Gesundheitsämtern. Die Kontrolle der Impfpflicht sei für den öffentlichen Gesundheitsdienst schaffbar, zumal zu erwarten sei, dass im März die Inzidenzen wieder sinken werden, so der Sprecher von Kanzler Olaf Scholz (SPD).

‚Wo es nicht geschafft werden kann, suchen die Bundesländer nach Abhilfe‘, sagte Hebestreit. Es werde auf jeden Fall nicht dazu kommen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht überprüft werde.“

Fazit

Nicht mehr als die Infektionsfälle die heute von den Gesundheitsämtern nachzuverfolgen seien? Peanuts – wie wir alle von Berichten oder Selbsterfahrenem über die Nachverfolgung von Infizierten durch die Gesundheitsämter wissen. Und die Inzidenzen sinken ja ab März wieder, so dass unter dem Strich keinerlei Mehrbelastung zu erwarten ist!

Pfeift da einer im Wald? Wir dürfen gespannt sein, wie die „Abhilfe“ der Bundesländer aussieht.

 

Nachklapp (k)einen Tag später: Eilmeldung „Bayern will Impfpflicht für Pflegekräfe vorerst aussetzen

„[…] .Söder begründete das im Detail noch auszuarbeitende gesonderte bayerische Vorgehen mit Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen bei der Versorgung mit Personal.“

Jaja, der flexible Herr Söder, Vom Strafbefehl wegen Sitzens allein auf einer Parkbank zur Avantgarde der Lockerer! Ausgerechnet er! Sollte es wirklich Folgen gehabt haben, dass er „über den Jahreswechsel viel nachgedacht“ und „tiefe Lehren gezogen“ hat? Wo soll das noch enden?

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