Kurzarbeitergeld. Präzisierende Klarstellung

Man muss genau hinschauen. Oder eine Psychotherapiepraxis haben. Denn da erfährt man manches, was einem sonst entgeht:

Ich bin davon ausgegangen, dass das Kurzarbeitergeld normalerweise 67% des Bruttogehalts beträgt. Und jetzt in der „Corona-Krise“ auf 77% aufgestockt worden ist.

Aber ganz so einfach ist das nicht. Ein Mitarbeiter (vh. mit Kind), in der Gastronomie tätig, berichtete mir total verzweifelt: Nach seinen Berechnungen betrage bei ihm das Kurzarbeitergeld vermutlich ca. 50% seines seitherigen Gehalts.

Ich: ?????  

Ja, es zähle nur das Grundgehalt, Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschläge die in seinem Job naturgemäß eine Menge ausmachten, würden nicht berücksichtigt.

Es stimmt, wie ich bei der Agentur für Arbeit nachgelesen habe: Maßgeblich ist das „Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen“.

Nun, irgendwie erinnerte ich mich, dass die Bundesregierung ja das Kurzarbeitergeld aktuell erhöht habe.

Stimmt, sagt er. Aber erst ab dem vierten Monat Bezug des Kurzarbeitergeldes.

Ich prüfe nach. Er hat auch hier recht: „Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, beläuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent.“

Ich mag das nicht kommentieren. Aber ich habe Fantasie genug, was das für Menschen bedeutet, die ohnehin „gerade so über die Runden kommen“.

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