Impfung gegen Affenpocken: zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Gesundheitsminister

Gestern, am 20. Juli, brachteS SWR aktuell Baden-Württemberg eine Meldung, deren Tragweite in Bezug auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte den meisten entgangen sein dürfte.

Einer – nämlich Dr. med. Karlheinz Bayer – hat diese Meldung aber nicht einfach an sich vorbeirauschen lassen, sondern wurde hellhörig.

Die Meldung lautete:

Impfempfehlung nur für bestimmte Gruppen

Affenpocken: BW-Impfstart noch in dieser Woche

Baden-Württemberg erhält zunächst 3.000 Impfstoffdosen. Eine Gefahr für die breite Bevölkerung sieht das BW-Sozialministerium nicht – die meisten Affenpocken-Fälle gibt es in Berlin.

Die Impfstoffdosen sind laut Ministerium zunächst an die Krankenhausapotheke des Robert-Bosch-Krankenhauses in Stuttgart geliefert worden. Von dort werden sie an weitere Krankenhausapotheken verteilt. Erhalten sollen sie auch HIV-Schwerpunktpraxen, einzelne Uni-Ambulanzen und Gesundheitsämter.

Impfempfehlung nur für bestimmte Personengruppen

Eine Impfung der breiten Bevölkerung ist laut baden-württembergischem Sozialministerium ausdrücklich nicht vorgesehen. Grundlage dafür ist die Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Diese rät nur bestimmten Personengruppen zu einer Impfung gegen Affenpocken. Dazu zählen Personen ab 18 Jahren mit engem körperlichem Kontakt zu Infizierten. Außerdem sollen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Laboren mit ungeschütztem Kontakt zu Proben impfen lassen. Auch homosexuellen Männern mit wechselnden Partnern wird eine Impfung empfohlen.“

 

Hinweis auf einen groben Verstoß gegen Diskriminierung durch den Bundesgesundheitsminister

Dr. Karlheinz Bayer wurde nicht nur hellhörig, sondern reagierte auf die Diskriminierung insbesondere von Homosexuellen, die in der Vorgehensweise des Landes Baden-Württemberg (wenn ich mich recht entsinne, geführt von einem grünen Ministerpräsidenten) steckt.

Er schrieb an Frau Ferda ATAMAN, der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes.

Kopien erhielten der Datenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg, Dr.Stefan Brink,die Vorsitzende der Südbadischen Ärztekammer, Frau Dr. Hezler-Rusch und die KV Baden-Württemberg

 

Brief an die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Hinweis auf einen groben Verstoß gegen Diskriminierung durch den Bundesgesundheitsminister


Verehrte Frau Ataman,

immer dann, wenn Ausnahmen von normalen Regelungen für besondere Teile der Bevölkerung gemacht werden, ist es wichtig, die Frage nach der Diskriminierung zu stellen.
vor wenigen Minuten hat SWR1 gemeldet, daß „noch in dieser Woche“ Affenpockenimpfstoff geliefert würde.
Der Bundesgesundheitsminister hat hierzu Impfstoff bestellt und möchte diesen in Baden-Württember zunächst an das Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart liefern, von wo er „gezielt“ an weiter Krankenhäuser und Gesundheitsämter geliefert werden soll.

Gegen dieses Vorgehen ist einzuwenden, daß diese Affenpockenerkrankung überwiegend homosexuelle Männer zu treffen scheint.
Wenn es zutrifft, daß die Impfstoffdosen laut Ministerium zunächst an die Krankenhausapotheke des Robert-Bosch-Krankenhauses in Stuttgart geliefert wurden und erst von dort  „auch HIV-Schwerpunktpraxen“,  sowie Gesundheitsämter, einzelne Uni-Ambulanzen und Gesundheitsämter verteilt werden sollen, stellt das eine nicht zumutbare Lösung dar.

Die betroffene Risikogruppe besteht überwiegend aus homosexuellen Männern.
Diese können sich nicht mehr vertraulich an ihren Hausarzt bzw. an ihren Urologen wenden, sondern müssen die Impfung an Einrichtungen anfragen, welche allein durch das Verteilungsprinzip bereits darüber informiert sind, daß es sich um überwiegend homosexuelle Männer handelt.

Es ist bei ALLEN Impfungen üblich, die Impfstoffe als PRAXISBEDARF bei den Apotheken zu bestellen.
Die Patient(inn)en bekommen ihre Impfungen dann aus dem Kühlschrank der Praxis.
Wer eine Impfung bekommt, ist allenfalls der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG über die Quartalsabrechnung bekannt.
Die dort angegebenen Gebührenziffern sind verschlüsselt und nicht direkt zugänglich.
Eine direkte Rückverfolgung auf die konkrete Person kann nicht erfolgen, und soll es auch nicht.

Wenn sich Impfwillige dagegen für diese konkrete Affenvirus-Impfung an ein Krankenhaus wenden sollen oder ein Gesundheitsamt, erklären sie sich gleichzeitig als höchst wahrscheinlich zugehörig zu einer Risikogruppe.

Bei den Corona-Impfungen zu Beginn der Corona-Impfungen war es zwar auch so,
dass man sich nicht an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden KONNTE, sondern an Impfzentren wenden MUSSTE.
Der Datenschutz, nicht aber die Anonymität, war nur dadurch gewahrt, weil alle Impfwilligen nicht wegen konkreter Erkrankungen oder Veranlagungen, weil alle Impfwilligen nicht wegen konkreter Erkrankungen oder Veranlagungen, sondern  allein wegen dem Impfbedürfnis in solche nicht anonymen Impfzentren kamen.

Ich bitte in erster Linie die Antidiskriminierungsbeauftragte, hiergegen umgehend vorzugehen.
Darüber hinaus wende ich mich ebenso an die Vertreter(innen) der Ärzteschaft und an den Landesdatenschutzbeauftragten, hier einzuschreiten.
Es spricht nichts dagegen, Affenpockenimpfstoffe ganz normal über Apothekenrezepte und die Ärzt:innen des Vertrauens zu beziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Karlheinz Bayer

Bitte um Unterstützung

Karlheinz Bayer und ich bitten herzlich darum, diese Initiative zu unterstützen. Zum Beispiel mit einer E-Mail an Frau Ataman und/oder Dr. Brink.

Frau Ferda Ataman

Bundesbeauftragte für
Antidiskriminierung
Glinkastraße 24
10117 Berlin

 

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Dr. Stefan Brink

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg

poststelle@lfdi.bwl.de


 

oder über das Kontaktformular von

SWR aktuell:

https://www.swr.de/swraktuell/kontaktformular-swr-aktuell-108.html

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