Grundrecht aufs Haareschneiden

Heute am 11.2.21 nach dem neuen Lockdown-Beschluss plus Öffnung der Friseursalons ab dem 1.3.21 zitiert die Kommentatorin des Spiegels den in letzten Tagen überraschend ruhig gewordenen Herrn Söder: „In der Pressekonferenz… nannte er das Ergebnis abwechselnd »Vorsicht mit Perspektive« und »Perspektive mit Vorsicht«. Der Besuch eines Friseursalons würde Menschen ein Stück »Würde« zurückgeben. Es klang so, als sollten die Bürger für den Entzug der Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit und Versammlungsfreiheit mit einer Art Grundrecht aufs Haareschneiden entschädigt werden.“

 

 

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