Grundgesetz Artikel 19… Ich mein ja mal nur…

im Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes, Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“. „In keinem Fall“ – das heißt doch niemals, nie, unter keinen Umständen. Oder?

Wollte ich nur mal dran erinnert haben.

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