im Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes, Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“. „In keinem Fall“ – das heißt doch niemals, nie, unter keinen Umständen. Oder?
Wollte ich nur mal dran erinnert haben.