„Deine Sprache verrät dich“ (Mt.26.73): Zählung der Corona-Toten in Stuttgart

„Können“ und „müssen“ – das meint Verschiedenes

Zwischen „können“ und „müssen“ bestehen gewisse Unterschiede: „Sie können jetzt gehen“ hat eine andere Färbung als „Sie müssen jetzt gehen“. Oder: „Sie können das in Ihre Steuererklärung nehmen“ bedeutet etwas anderes wie „Sie müssen das in Ihre Steuererklärung nehmen.“

 

Dreiundzwanzig Personen mehr können jetzt mitgezählt werden

Die Stadt Stuttgart nimmt es mit den Corona-Fallzahlen sehr genau.

Am 25.6.21 lesen wir, dass zu den 407 Personen, die mit oder an einer festgestellten Corona-Infektion verstorben seien, dreiundzwanzig neue dazu kommen:

Bei den 23 Verstorbenen handelt es sich um Nachmeldungen aus den letzten 7 Monaten. Diese Personen waren dem Gesundheitsamt als verstorben bekannt, es fehlte aber die Bescheinigung nach § 6 Infektionsschutzgesetz, die benötigt wird, um die Verstorbenen offiziell zu melden. Die Bescheinigungen wurden nachgefordert, liegen nun vor und die Verstorbenen können jetzt in der Covid-19-Statistik gezählt werden.“

Warum steht da nicht „müssen jetzt in der Covid-19-Statistik gezählt werden“?

 

Steckt da was dahinter? 

Da ich gewohnt bin, möglichst genau hinzuhören (bzw. zu lesen), werde das Gefühl nicht los: Dahinter steckt die Haltung: „Na, da hat sich unsere Mühe doch gelohnt…. Dreiundzwanzig Coronatote mehr auf einen Schlag!“

Woanders wäre es anders: Da gälte das Interesse mehr, die entsprechenden Zahlen mögllichst niedrig zu halten… Putin z.B. hätte bestimmt nicht bei Gesundheitsämtern nachgefragt. Falls es in Russland Gesundheitsämter geben sollte.

Man hat so seine Fantasien… insbesondere, wenn ich andererseits weiß, wie die Gesundheitsämter mauern, wenn das Interesse bei der Überprüfung der Totenscheine nicht auf eine Vermehrung der „An-Corona-Verstorbenen“ abzielt. (Vgl. meine Kolumne über die Bemühungen des Freiburger Rechtsanwalts Dr. Udo Kauß

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