Coronafreie Gedanken zur Rekordhöhe von Kirchenaustritten 2019. Mit längerer, nicht zum Thema gehörender Einleitung.

Vor ein paar Tagen habe ich meinem Sohn ein Link zur Ärztezeitung geschickt      https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Es-darf-auch-gern-ein-zweites-Glaeschen-sein-410947.html?utm_term=2020-07-03&utm_source=email&utm_medium=AEZ_NL_NEWSLETTER&tid=TIDP559962XE1CEB48B5DB9445A9D9C4D65AF3974C5YI4&utm_campaign=Ihr%20%c3%84rzte%20Zeitung-Newsletter%20vom%20[rundate

Dabei ging es um eine Metaanalyse diverser Untersuchungen zu den Folgen des Alkoholkonsums. Ergebnis: „Ein leichter bis moderater Alkoholkonsum geht mit einer verbesserten kognitiven Leistung im mittleren und höheren Alter einher.“

Wieso dieser Befund mein Interesse fand, soll an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden. Allerdings habe ich bei dieser Gelegenheit mal wieder festgestellt, dass es gute, sorgfältige Untersuchungen mit überzeugendem, intelligentem Design gibt und schlechte, schlampige, mit einem Haufen von geradezu unglaublichen Geburtsfehlern. Die einen sind die, deren Ergebnisse mir in den Kram passen, die anderen jene, die konträr zu meinen Überzeugungen stehen. Mal so gesagt.

Mein Sohn antwortete auf diese alkoholhaltige Zusendung nicht so ganz ernsthaft: „Und was hat das jetzt mit Corona zu tun???? Mir scheint, du schweifst ab!“

Achja! Wann brechen endlich wieder normale Zeiten an und das C-Wort ist so verpönt wie ein F-Wort. Oder besser noch: Wann ist „C“ megaout?.

Ich fang aber heute mal an mit „normalen Zeiten“ und widme mich einem Thema, von dem ich aufgrund meiner kirchlich-theologischen Vergangenheit ein bisschen was verstehe:

Als ich die Kirchenaustrittszahlen für 2019 sah, war mein erster Gedanke: „Da kommt was ins Rutschen!“ So, wie bei einer Lawine, wo sich vielleicht schon länger das eine oder andere Schneebrettchen gelöst hat, das man ignorieren konnte. Wird schon halten! Aber dann kommt ein Punkt, da gibt es kein Halten mehr, da geht es nur noch in eine Richtung: Abwärts! Und zwar mit Schmackes!

Da sind zum einen die rekordverdächtigen Zahlen: Bei vergleichbarer Mitgliederzahl (22 600 000 KatholikInnen zu 20 713 000 ProtestantInnen) verloren die beiden großen Konfessionen zusammen im letzten Jahr ca. 540 000 Mitglieder. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl von Hannover. 2019 war ein Jahr ohne auffällige Skandale bei Kirchens. Anders als etwa 2009/2010, als die aufgedeckten Missbrauchsfälle insbesondere in der katholischen Kirche den Anstieg der Austritte nachvollziehbar machten.

2010 überstieg also die Zahl der Personen, die aus der katholischen Kirche austraten, erstmals seit einem Ausreißer in den 50er Jahren die Zahl der Menschen, die der evangelischen Kirche den Rücken kehrten. Und jetzt – 2019 – geschah es also zum dritten Mal (272771 zu 270000 Austritten).

Das ist für mich ein viel wichtigerer Grund, dass bei den KatholikInnen was „ins Rutschen“ gekommen ist als die nackten Zahlen. Meine Begründung: Aus den protestantischen Kirchen ließ sich seit jeher einfacher austreten, weil die Bindung geringer war. Um es an einem einfachen Beispiel zu erläutern: Katholiken sind „eigentlich“ verpflichtet sonntags in die Kirche zu gehen. Immerhin machten das 2019 allsonntäglich 2 056 000 Menschen (das sind ca. 9%). Der Gottesdienstbesuch bei den Evangelen bewegt sich allsonntäglich bei ca. 734 000 Personen; das entspricht 3.5% aller Mitglieder. Man tritt leichter aus einem Verein aus, in dem man niemanden kennt und niemand einem kennt.

Wenn jetzt mehr KatholikInnen als ProtestantInnnen ihren Kirchenaustritt erklären, so liegt die Vermutung nahe, dass die spezifischen Bindungsmechanismen der katholischen Kirche aufhören zu wirken.

Genauso wichtig fürs „Rutschen“: Konfessionslos sein ist normal, Austritt aus der Kirche ist normal.

2019 sind in der Bundesrepublik 27.2% der Bevölkerung Mitglied der katholischen Kirche, 24,9% gehören einer protestantischen Kirche an.

1950 zählte man in der BRD … wobei: „BRD“ durfte man damals auf keinen Fall sagen, das war Ostzonen-Sprech. Es hieß „Bundesrepublik Deutschland“. Gut ich schweife schon wieder ab. Also wo war ich stehen geblieben? In der BRD von 1950 gab es 45.8% KatholikInnen und 50,6% ProtestantInnen. Exotische 3,6% gehörten einer anderen oder keiner Glaubensgemeinschaft an ( Zahlen zum Kirchenaustritt https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliederentwicklung_in_den_Religionsgemeinschaften#cite_note-18. und für 2019 u.a. https://www.tagesschau.de/inland/anstieg-kirchenaustritte-101.html ) Das „Wort zum Tage“ im damaligen Südwestfunk dauerte von 7.50 Uhr bis 8.00 Uhr. Heute im SWR von 7.57 Uhr bis 8 Uhr, immer noch säuberlich unterschieden nach evangelisch und katholisch und nichts sonst. Aber unter tunlicher Vermeidung der Wörter „Gott“, „Glauben“, „Kirche“ usw.  Auch eine Form von „Schweigespirale“.

Ein Kirchenaustritt, wenn fast 100% einer Kirche angehören, hat eine andere Qualität und erfordert andere Qualitäten, als wenn dergleichen gang und gäbe ist. Die Auswirkungen lassen sich nicht vergleichen. In der Familie, im Beruf, im Freundeskreis. In den 50ern und noch lange danach musste man sich für diesen Schritt rechtfertigen (und das war noch die harmlose Variante). Heute ist es nicht selten umgekehrt: Das Kirchenmitglied, rechtfertigt sich häufig gegenüber der Person, die ausgetreten ist, warum es „trotz allem“ noch „drin bleibt“. Was nun auch nicht nötig ist. Den Spieß umdrehen ist niveaulos. 

In den 80er Jahren waren immer noch über 80% der Bundesdeutschen Kirchenmitglieder. (Die Wende ließ diesen Wert auf ca.70% fallen.) Damals kloppten sich die Neumanns gemeinsam mit einem SPD-Stadtrat mit den Oberkirchern (die ihren Namen damals noch mit vollem Recht hatten). Anlass war die Anbringung eines Kreuzes im Rathaussaal. Ein Leserbrief im hiesigen Presseorgan hatte die Überschrift: „Querschläger und Unruhestifter sind hier wie überall unerwünscht“ Inhalt: “Man braucht nicht unbedingt katholisch zu sein, oder das passende Parteibuch nachweisen können, nur gottesfürchtig und einigermaßen gottgläubig sollte man schon sein.“ Solche (Selbst-)Gewissheit war damals noch weitgehend Konsens.

Gerade lese ich die Manuskripte und Manuskript-Entwürfe meines Mannes für seine Kirchenrechtsvorlesungen zu Beginn der 70er Jahre. Oft handschriftlich, mit seiner wunderbar leserlichen Schrift, die Zeilen absolut gerade, als hätte er Linienpapier benutzt. Hat er nicht. Er schreibt kritisch und ich denke zurück an jene Zeit, in der ich sagte „ich liebe Kirchenrecht“ und ein Kommilitone trocken ergänzte „oder Kirchenrechtler“. Er überlebte knapp.

Das ist jetzt 50 Jahre her und ich frage mich, warum es damals bei uns immer noch Jahre gedauert hat, nämlich erst Ende der 70er Jahre, bis wir die Konsequenzen zogen. Aber vielleicht ist genau das der typische Verlauf. Es war ja nicht so, dass wir nicht Bescheid wussten. Vielmehr wussten wir deutlich besser Bescheid als „Durchschnittsgläubige“; wir haben es uns auch nicht schön geredet, wir haben nicht verleugnet. Aber bei dem Abwägungsprozess überwog doch die andere Seite: Die Hoffnung, etwas verändern zu können, das „Positive“ oder das, was uns mindestens positiv erschien. Sicher auch etwas wie „Heimat“.

Johannes setzte sich beispielsweise 1970 kritisch mit dem unsäglichen Grundsatz „semel catholicus, semper catholicus“ auseinander. Dieser besagt: Wer einmal getauft wurde, gefragt oder ungefragt, ist und bleibt katholisch auf Lebenszeit. Mag staatlicherseits die Möglichkeit des Austritts (wegen der Religionsfreiheit) eingeräumt sein – für den binnenkirchlichen Bereich bleibt das folgenlos: man bleibt auf ewig der kirchlichen Jurisdiktion unterworfen. Was heutzutage nun nicht weiter tragisch ist, denn dass nach kirchlichem Recht z.B. die Ehe eines/einer aus der Kirche Ausgetretenen ungültig ist, wenn sie nicht vor dem Geistlichen geschlossen ist – du lieber Himmel! Das könnte sich sogar mal als nützlich erweisen. Dann nämlich, wenn der/die Ausgetretene eine neue Wahl trifft. In so einem Fall gibt es keine größeren Probleme, nun eine kirchenrechtlich gültige Ehe vor dem Priester zu schließen. Denn zuvor war die Person ja gar nicht verheiratet, sondern lebte – kirchenrechtlich gesehen – im Konkubinat. 

Schon eine merkwürdige Moral.

Johannes schrieb damals – vielleicht zu vorsichtig? – „Es muss uns heute fraglich erscheinen, ob jemand, der ohne sein persönliches Zutun, ohne eigene Entscheidung in die Kirche aufgenommen worden ist, keine Möglichkeit hat, der kirchlichen Jurisdiktion zu entrinnen.“

Theoretisch gilt das immer noch. Aber weil die Zeiten sich geändert haben, sieht das heute so aus: Einer meiner Nachbarn ist Mitglied des Pfarrgemeinderats. Der Pfarrer hatte ihn aufgefordert zu kandidieren. Der Nachbar machte ihn pflichtschuldig darauf aufmerksam, dass er geschieden und wieder verheiratet sei. Also kirchenrechtlich gesehen im Konkubinat lebe, somit von den Sakramenten und selbstverständlich auch von kirchlichen Ehrenämtern ausgeschlossen sei. Der Pfarrer winkte nur ab. Heute. 1970 wäre das anders gewesen und zwar nicht nur, weil es damals noch keine Pfarrgemeinderäte gab.

Es wäre viel aus den Vorlesungsentwürfen zu zitieren, vieles, das heute nur Kopfschütteln hervorruft. Nein, um es korrekt zu sagen: Kopfschütteln hat es schon damals bei nicht wenigen hervorgerufen. Aber es blieb merkwürdig folgenlos.

Über eine Sache bin ich allerdings nachhaltig ins Grübeln gekommen. Nicht, weil die Regelung so grotesk ist, sondern wieso mir damals überhaupt nicht aufgegangen war, was sie konkret bedeutet:

Ich mache es kurz: Um eine nach katholischem Kirchenrecht gültige Ehe zu schließen, sind diverse Voraussetzungen nötig: Freier Wille, Wille zu Kindern, Wille zur lebenslänglichen Treue, Erfüllung der Formpflicht (also Abgabe des Eheversprechens vor dem katholischen Geistlichen). Und dann: „Vollzug der Ehe“ wie der Beischlaf genannt wird. Der eheliche. Vorehelich läuft ja sowieso nichts.

Soweit so gut. Was ich völlig vergessen (aber ganz bestimmt mal gelernt) hatte: Beim Vollzug ging es nur um das factum brutum. „Deshalb hat die Rechtsprechung des höchsten römischen Gerichts [also das katholische Gericht, bei dem in letzter Instanz Anträge auf Annullierung einer Ehe landen] herausgefunden, dass immer dann, wenn die Eheschließungsform korrekt und in jenem Augenblick der Ehewille vollständig vorhanden war, es für den Eintritt der totalen Unauflöslichkeit genüge, wenn die Ehe auch nur rein physisch vollzogen ist. Dabei komme es nur auf den tatsächlichen geschlechtlichen Vollzug an, selbst wenn er im Zustand der Ohnmacht hergestellt sein sollte“, schreibt Johannes.

Wieso habe ich damals nicht begriffen, was das bedeutet? Ich verstehe es nicht.

Das heißt nicht nur: beide können besoffen sein – wenn’s noch fürs Schnackseln reicht, ist die Ehe unauflösbar. Sondern es heißt: Vergewaltigung ist kein Hindernis für den Eintritt der Unauflöslichkeit. Dass es dem Mann gelingt, „ohnmächtig“ den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Es geht also um die Frau. Ihre „Ohnmacht“ spielt keine Rolle. Sie spielt keine Rolle. Und es spielt auch keine Rolle, ob die römische Rota das heute anders sieht (was ich nicht weiß). Denn wenn sie heute anders urteilt, ist vermutlich nicht die Einsicht gewachsen sondern der Druck.

Eigentlich wollte ich diese Kolumne schließen mit der Bemerkung, dass heutzutage der kirchliche Umgang mit Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind ein anderer ist, dass die Sprache sich verändert hat. Ein bisschen weg vom „Wer euch hört, hört mich“-Gehabe (Lk.10 16), mit dem die höhere und niedrigere Geistlichkeit den eigenen Senf als Jesu Wort verkaufte. Ein bisschen mehr „auf Augenhöhe“ – egal ob das den Umständen oder höherer Einsicht geschuldet wäre. Ich bin mir aber inzwischen nicht so sicher. Das kommt daher, dass ich die sogenannten „pastoralen Anweisungen“ der Deutschen Bischofskonferenz von 2012 gelesen habe (https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2012-145a-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Dekret.pdf )mitsamt  dem Briefentwurf, den jeder Pfarrer an Ex-Mitglieder zu verschicken hat. (Wobei… wie ist denn das datenschutzrechtlich? Bin da nicht mehr auf dem Laufenden. Es gab mal einen Streit, ob die staatliche Behörde überhaupt befugt ist, der kirchlichen Stelle Mitteilung über den Austritt zu machen.).

Ein Pfarrer aus Ratingen wollte sich damals weigern unter diesen Brief seine Unterschrift zu setzen. Ihm wurde beschieden: „‘Dekret und Brief sind kirchenrechtlich gesehen eine Einheit, der Pastorale Brief muss ohne Änderungen verschickt werden‘, erklärt Nele Harbeke, Pressereferentin beim Erzbistum Köln. Aus Gehorsam gegenüber dem Kirchenrecht bleibe dem Pfarrer keine Wahl.“ https://rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/ich-unterschreibe-das-nicht_aid-14007995

Der vorgeschriebene Brief selbst verdient es, in voller Länge hier veröffentlicht zu werden. https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2012-145b-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Pastorales-Schreiben.pdf

Pastorales Schreiben (an die aus der Kirche ausgetretene Person unmittelbar nach Kenntnisnahme des Kirchenaustritts)

 Sehr geehrte/r … mit Bedauern habe ich erfahren, dass Sie vor der zuständigen zivilen Behörde Ihren Austritt aus der katholischen Kirche erklärt haben. Ihre Entscheidung ist mir, wie Sie verstehen werden, keineswegs gleichgültig. Ich würde gerne mit Ihnen über die Gründe, die Sie zu Ihrem Schritt bewogen haben, sprechen und habe als Seelsorger auch die Pflicht, die Motivation Ihres Kirchenaustritts zu erfragen und eine entsprechende Einschätzung vorzunehmen. Wer in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde, hat ja auf seine Weise Anteil an der Sendung des ganzen christlichen Volkes in Kirche und Welt (vgl. Lumen Gentium 31). Katholische Christen genießen alle Grundrechte zur aktiven Teilnahme am kirchlichen Leben, doch sind diese untrennbar mit der Erfüllung der Grundpflichten in der kirchlichen Gemeinschaft verbunden. Im Auftrag des Bischofs muss ich Sie mit diesem Brief allerdings auch über die Wertung des Kirchenaustritts unterrichten und über die Folgen, die dieser in kirchenrechtlicher Hinsicht nach sich zieht. Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft.

Wer vor der zuständigen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt, verstößt gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (c. 209 § 1 CIC) und seinen finanziellen Beitrag zu leisten, dass die Kirche ihre Sendung erfüllen kann (c. 222 § 1 CIC i.V.m. 1263 CIC).

Die Erklärung des Kirchenaustritts zieht folgende Rechtsfolgen nach sich: Als aus der Kirche ausgetretene Person

– dürfen Sie die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht empfangen,

 –  können Sie keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen,

– können Sie nicht Taufpate und nicht Firmpate sein,

 – können Sie nicht Mitglied in pfarrlichen und in diözesanen Räten sein (z. B. Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand bzw. Vermögensverwaltungsrat, Diözesanpastoralrat etc.),

-verlieren Sie das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche, -können Sie nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein.

– Wenn Sie eine kirchliche Ehe schließen möchten, muss zuvor eine Erlaubnis zur Eheschließungsassistenz beim Ortsordinarius eingeholt werden. Diese setzt Versprechen über die Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung voraus.

– Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt haben, das kirchliche Begräbnis verweigert werden. 

Vielleicht haben Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung nicht ermessen und möchten diesen Schritt rückgängig machen. Ich lade Sie ein, ein Gespräch zur Klärung mit mir oder einem anderen katholischen Seelsorger Ihrer Wahl zu führen. Aber auch dann, wenn Sie nicht an eine Änderung Ihres Entschlusses denken, bin ich an einem Gespräch mit Ihnen interessiert und würde mich diesbezüglich über Ihre Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Pfarrer

 

Die Süddeutsche Zeitung fragt sich am 3.7. 2020 „Ob diese Argumente noch ziehen?“

1 Comment

  1. michael haarig
    14. April 2021

    Was hat das mit Corona zu tun?

    Mindestens, daß es immer Menschen gibt, die andere maßregeln wollen (am leichtesten über Angsterzeugung – ob vor der Hölle oder einer schlimmen Krankheit), und daß deren Obrigkeitsgelüste befriedigt werden von den Schäfchen/Schafen, die lieber gehorsam folgen als eigenverantwortlich zu denken und zu handeln (und zu glauben!), sondern einen Vorbeter (oder Vorbeterin wie derzeit in der Politik) brauchen. Dabei übersehe ich nicht, daß die Gemeinschaft, die Jesus Christus (z.B.) anstiftet, ein zutiefst menschliches Bedürfnis ist. Eigenverantwortliches Denken und Handeln verbunden mit gemeinschaftsfähigem Herz.

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