Vorschlag an die Herren Spahn, Söder und andere Mundschutzexperten

Sage niemand, ich würde mir keine Gedanken machen, um unsere fürsorglichen Politiker zu unterstützen! Da hierzulande Mundschutz knapp ist, und falls doch vorhanden, dann meist teuer, nicht passend und nicht zweckdienlich, grübelte ich nach und erinnerte mich, dass ich bereits 2011 eine vorbildliche Lösung gesehen hatte. In Kabul.    

 

So beispielgebend der Mundschutz der Frau ist, so verdient die Gedankenlosigkeit eine schwere Rüge, dem Kind nicht dieselbe Sorgfalt angedeihen zu lassen. Unverständlich!
Auch hier ist das vorbildliche Verhalten der Frauen offensichtlich. Wohingegen Männer es ja bekanntermaßen weder mit der Gesundheitsfürsorge für sich selbst nicht so ernst nehmen als auch in ihrem Sozialverhalten zu wünschen übrig lassen. Hier ist noch viel Arbeit notwendig!
Gut, ich will nicht ungerecht sein: Wenn Sie genau hinschauen, erkennen Sie einen Mann, der lobenswert auf seine Gesundheit und die Gesundheit seiner Mitmenschen achtet. Die Frage bleibt allerdings: Woher hat er diese Maske erstanden, um die ihn im Moment so manch eine(r) hierzulande beneiden würde.

Beim Nachdenken stellte ich fest, dass es zu einer Kollision von Rechtsgütern kommen könnte: Gesundheitsschutz versus Vermummungsverbot.

Ich habe mal nachgeschaut: https://www.bussgeldkatalog.org/vermummungsverbot/

„Wann greift in Deutschland das Vermummungsverbot?

Das menschliche Miteinander lebt von der Kommunikation. Diese wird allerdings deutlich erschwert, wenn bei einem der Gesprächspartner das Gesicht (beispielsweise wegen einer Maske) nicht zu erkennen ist. Die Mimik kann somit nicht mehr wahrgenommen werden.

Doch auch die Feststellung der Identität wird dadurch erschwert. Unter einem Kostüm kann sich grundsätzlich „jeder“ befinden. Gerade bei einer Verkehrskontrolle sind Bürger verpflichtet, eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen.

In Deutschland gilt das sogenannte Vermummungsverbot, welches in § 17a Versammlungsgesetz geregelt wird. Dort heißt es in Absatz 2:

Es ist […] verboten,

  1. [bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.“

Also – da weiß ich jetzt auch nicht weiter und werde mir anwaltlichen Rat suchen.   

 

Nachklapp – gerade mal 14 Tage später

Wie ich der TAZ entnehmen konnte, ist Saudi-Arabien das im arabischen Raum am stärksten von Corona betroffene Land. Es sei schleierhaft, wie es dazu kommen konnte, heißt es und resignierend wird die Schlussfolgerung gezogen: Maskenpflicht bringt auch nichts.

Da meine ich aber: Das muss differenziert gesehen werden. Ich fordere Einführung der Verschleierung auch für Männer. Dann wollen wir mal sehen!  

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