Unvereinbarkeiten und Unvereinbarkeitsbeschlüsse – mal so, mal so

Zwei historische Beispiele

 Wenn schon die Frankfurter Allgemeine die Leute von der „SED-Nachfolgeorganisation“ (so viel Abgrenzung muss sein!) „verkappte Sozialdemokraten“ nennt (Lesenswert: Andras Kilb, Wir müssen das Spiel ändern. Die Schatten der Weimarer Republik sind unter uns: Historische Lehren aus der Thüringer Skandalwahl, FAZ 14.2.20), dann müsste es doch vielleicht und ganz eventuell sogar für die CDU/CSU denkbar sein, über ihren Unvereinbarkeitsbeschluss und die Gleichsetzung von AfD mit den Linken nachzudenken.

 Hier geht es jetzt um andere Unvereinbarkeiten und Unvereinbarkeitsbeschlüsse. Solche die keinen Bestand hatten und solche, die durchgezogen wurden:

Wie schon erwähnt, bin ich am (wenig erfolgreichen) Ausmisten von Papiernem. Da es sich hier um einen Ex-Theologen-Haushalt handelt, ist nicht verwunderlich, wenn eine große Zahl der gesichteten Objekte aus theologisch-kirchlichem Bereich stammen. Aber ich bin überzeugt: In einem Philosophen- oder Betriebswirtschaflter-Archiv wären Funde von derselben „Qualität“ zu machen…

  1. (Un-)vereinbarkeit auf katholisch: eine Variante von 1933

Bei meinem Sichten also fiel mir die Kopie eines Artikels aus der renommierten Theologischen Quartalschrift von 1933 in die Hände, in der sich der Tübinger Dogmatikprofessor Karl Adam zu „Deutsches Volkstum und katholisches Christentum“ verbreitet (ThQ 114,1933, 40-63) Wohlgemerkt: in einer Zeitschrift. Außer Karl Adam verzeichnet sie noch sechs andere Professoren der kath. theol. Fakultät Tübingen als Herausgeber (vermutlich der gesamte Lehrkörper), die diesen Beitrag gebilligt haben mussten. 

Ich zitiere:„.. Seit mehr denn einem Jahrzehnt, seitdem das Gift von Versailles unseren inneren Zersetzungsprozeß unheilbar zu machen drohte, mahnten und warnten diese Stimmen. Aber man hörte sie nicht. Man hatte im Lärm des Parteihaders, im anonymen Getriebe der Parlamentsbeschlüsse, in der kalten Frostigkeit des rein politischen Denkens weithin das feine Organ für das Lebendige und seine zeugende Kräfte eingebüßt….Ein solcher Mensch, der ganz und gar Volk und nichts als Volk war, ein Volkskanzler mußte kommen, wenn anders das deutsche Volk in seinem Innersten berührt und zu neuem Lebenwillen erweckt werden sollte. Und er kam, Adolf Hitler… Und nunmehr steht er vor uns als der, den die Stimmen unserer Dichter und Weisen gerufen, als der Befreier des deutschen Genius…“ (41.f.)   

 

Wie geht das zusammen mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss der deutschen Bischöfe, von dem ich in Wikipedia unter „Kirchenkampf“  (https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenkampf) lese?

 „…Schon vor der Machtergreifung distanzierte sich der deutsche Episkopat vom Nationalsozialismus, indem er den Katholiken verbot, sich in der NSDAP zu engagieren, und NS-Verbänden untersagte, bei kirchlichen Prozessionen mitzumarschieren. Sämtliche Diözesen im Deutschen Reich sahen sich 1932 veranlasst, die Zugehörigkeit zur NSDAP für ‚unvereinbar mit dem christlichen Glauben zu erklären‘.[9]

Am 10.2.1931 gaben die bayerische Bischöfe und Erzbischöfe neine „Pastorale Anweisung“  mit dem Titel „Nationalsozialismus und Seelsorge„. Unter dem zweiten Punkt heißt es „Dem katholischen Geistlichen ist es streng verboten, an der nationalsozialistischen Bewegung in irgendeiner Form mitzuarbeiten. Dem katholischen Geistlichen, der kraft seiner theologischen Bildung Dogma und Irrlehre zu unterscheiden ist, können die christentumsfeindlichen und kirchenfeindlichen Grundsätze udn Tatsachen dieser Bewegung nicht unbekannt sein,,,, Ein schuldlos irriges Gewissen kann beim Priester nicht angenommen werden..“    

Das war von kurzer Dauer. Ich lese weiter bei Wikipedia:

Nachdem sich Hitler mehrmals kirchenfreundlich äußerte und in seiner Regierungserklärung am 23. März 1933 die beiden großen christlichen Kirchen als „wichtigste Faktoren zur Erhaltung unseres Volkstums“ bezeichnete, relativierte die katholische Kirche ihre bisherige Kritik.[10] Die Bischöfe zogen ihre Unvereinbarkeitsbeschlüsse zurück, behielten allerdings ihre kritische Position bei („Wir müssen nach wie vor Irrtum nennen, was Irrtum ist, Unrecht, was Unrecht ist.“[11]). Einer Mitgliedschaft von Geistlichen in der NSDAP standen die Bischöfe weiter ablehnend gegenüber.[12]

Karl Adam (übrigens seit 1933 Mitglid der NSDAP) formuliert das so:

So entsprach es nur der klaren Einsicht in den geschichtlichen Zusammenhang von deutschem Volkstum und Christentum, daß der Aufruf zu neuem volkshaften Sein zugleich ein Aufruf zu lebendigem Christentum ward, daß des Deutschen Reiches Kanzler, alle Mißverständnisse zerstreuend, in jener bedeutsamen Erklärung von Potsdam die Rechte und Vollmachten der christlichen Kirchen feierlich bezeugte und daß auch unsere kirchlichen Führer, die deutschen Bischöfe, nunmehr ihre früheren Bedenken gegen die nationalen Bewegung überwandn und alle Gläubigen zu freudigem Mitschaffen am neuen großen Werk ermunterten.“ (S.43).

Und – wo er recht hat, hat er recht:

Im Konkordat vom 20. Juli 1933 fand dieses innere Einvernehmen, dieser Zusammenklang der Interesse von Kirche und Reich auch seinen öffentlich-rechtlichen Ausdruck.“ (ebda)

Naja, ich muss ehrlicherweise erwähnen, dass es dann doch noch einen Unvereinbarkeitsbeschluss gab, der Bestand hatte….

Er hat nur einen kleinen Schönheitsfehler – er kam nicht von kirchlicher Seite: 

Auf Anordnung von NS-Reichsleiter Bormann durften seit dem 9.2.1937 keine Geistlichen mehr in die NSDAP aufgenommen werden.Vielleicht rührt daher Adams nach dem Kriege geäußerte Klage, es handle sich bei ihm um einen Verfolgten des Naziregimes? Wobei die Geistlichen die schon zuvor PG waren, es anscheinend bleiben durften – nur Ämer in der Partei durften sie keine mehr haben.    

 

Aber weiter zu den Auführungen Adams: Nachdem er longe et late den Beweis geführt hat, dass die Katholiken die viel besseren Deutschen seien als die Protestanten (So liegt für die protestantische Betrachtungsweise ein Hauch müder Resignation über den Kräften des Volkstums… Ganz anders urteilt der katholische Christ über das Verhältnis von Blut und Geist, von Natur und Übernatur…“ [S.51.f].) und die Problematik beiseite geräumt hat, dass es sich bei Jesus von Nazareth mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Juden handelte, wendet er sich dann doch der Frage zu: „Wie haben wir uns als katholische Deutsche zum Judentum zu stellen? Nach den biologischen Gesetzen kann es kein Zweifel sein, daß der Jude als Semite rassefremd ist und rassefremd bleiben wird… Insofern nun das Blut die physiologische Grundlage unserer ganzen Geistigkeit, der besonderen Weise unseres Fühlens, Denkens und Wollens ist, insofern also gerade vom Blut der Mythos der Deutschen, seine Kultur und seine Geschichte ihre bestimmende Gestalt empfängt, ist es eine Forderung der deutschen Selbstbehauptung, die Reinheit und Frische dieses Blutes zu wahren und durch Gesetze zu sichern.(S.60). Mit einer etwas kühnen Argumentation kommt er zu dem Schluss: „Die deutsche Forderung der Blutreinheit liegt in der Linie der alttestamentlichen Gottesoffenbarung.“ (S.61) Weshalb: „Man darf deshalb eine auf Blutreinheit des Volkstums bedachte Gesetzgebung nicht ohne weiteres unchristlich oder widerchristlich schelten. Es ist vielmehr Recht und Aufgabe des Staates, durch entsprechende Verfügungen die Blutreinheit seines Volkes zu wahren, sobald sie offensichtlich durch ungeregeltes, übermäßiges Einströmen artfremden Blutes bedroht wird. Denn mit dem artfremden Blut nisten sich auch artfremde Denkwesien, Vorstellungen und Leidenschaften im Volkskörper ein und verdrängen gerade jene arteigenen Qualitäten… Bedenkt man, wie sich seit dem Beginn des Weltkrieges…. ein Strom jüdischer Einwanderer aus dem Osten nach Deutschland ergoß… so muß mn das Vorgehen der deutschen Regierung gegen die jüdische Überschwemmung… als einen pflichtgemäßen Akt christlich-germanischer Selbstbehauptung verstehen.“(S. 61.f) So ein kleines bisschen legt er dann noch zwar ein Mäntelchen christlicher Barmherzigkeit drüber „Andererseits wird es immer gerade das christliche Gewissen sein, welches bei der Durchführung der staatlichen Verordnungen auf Gerechtigkeit und Liebe dringt… [S.62]) Ja – und hinterher kann man dann sagen „Wir haben Schlimmeres verhütet“ oder irgendwie so.

Manches an Adams Formulierungen dürfte uns aus der letzten Zeit bekannt vorkommen.

Ich fasse mal bis hierher zusammen und lasse mir dabei von  http://www.kath-info.de/helfen (Selbstbeschreibung: „Das Portal zur katholischen Geisteswelt“)

Die bringen einen Buchauszug „Katholische Kirche und Nationalsozialismus“ von Prof. Dr. Georg May_

Der katholische Klerus verhielt sich auch im Jahre 1934 wesentlich anders als die protestantische Geistlichkeit. Er hatte in erster Linie die unüberbrückbare Kluft im Auge, die zwischen der nationalsozialistischen Ideologie und der katholischen Glaubenslehre bestand, und er lehnte die nationalsozialistische Weltanschauung geschlossen und kompromißlos ab. Von ganz wenigen Illusionisten abgesehen, hielt der gesamte katholische Klerus Nationalsozialismus und katholisches Christentum für unvereinbar.“ (Georg May, Kirchenkampf oder Katholikenverfolgung? Ein Beitrag zu dem gegenseitigen Verhältnis von Nationalsozialismus und christlichen Bekenntnissen“, Stein am Rhein 1991, S. 328 f.)

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Oder doch?

Wie war das nach 1945?

Karl Adam blieb bis zu seiner Emeritierung 1949 unangefochten“ (Wikipedia) Dogmatikprofessor. Hätte er dagegen irgendeine schräge These zur Jungfrauengeburt oder Unfehlbarkeit des Papstes geäußert, – das hätte „Anfechtungen“ gegeben!!

1951 erhielt er das große Bundesverdienstkreuz. 1976 bezeichnet der Regensburger Bischof Graber  ihn als „Wegbereiter des Zeiten Vatikanischen Konzils“. Die Stadt Tübingen widmete ihm 1966 die Karl-Adam-Straße. Am 25. Juli 2011 beschloss der Tübinger Gemeinderat die Umbenennung der Karl-Adam-Straße in die Johannes-Reuchlin-Straße. 2010 entwidmete das Bistum Rottenburg-Stuttgart das Karl-Adam-Haus, ein Studentenwohnheim in Stuttgart, und benannte es nach Rupert Mayer.[4]

Wem diese Darstellung nicht schmeckt, verweise ich auf  http://www.kathpedia.com/index.php/Karl_Adam

Hier wird Karl Adam nämlich in den größeren Kontext … nun sagen wir mal: eingebettet: Die Universität Tübingen habe sich nach 1933 „ungewöhnlich schnell und bereitwillig dem Denken des Nationalsozialismus angeschlossen.

Na, ist doch alles relativ… und die andern haben auch! Und noch viel schlimmer!

Immerhin weiß Kathpedia.com:

Karl Adam konnte nach dem Zweiten Weltkrieg seine wissenschaftliche Laufbahn ungehindert fortsetzen, da er die Unterstützung des Nationalsozialismus niemals eingestanden hat. Er ging sogar soweit, sich nachträglich als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung zu bezeichnen. Deshalb wurde das katholische Karl-Adam-Haus in Stuttgart, das unter anderem Sitz der Hochschulgemeinde ist, in Rupert-Mayer-Haus umbenannt. (Katholisches Sonntagsblatt 17. Oktober 2010, S. 36f)

Das ist hübsch gesagt, aus zweierlei Gründen. Zum einen:

Offensichtlich gab es niemanden – weder an der katholischen Fakultät noch in der katholischen Hierarchie – der Interesse an einer  – sagen wir mal „Klärung“ – gehabt hätte. Es hätte wohl das  Bild von der „kompromisslosen“ Ablehnung der NS-Weltanschauung durch die katholische Kirche gestört. Zum andern legt die Satzlogik nahe, dass das katholische Karl-Adam- Haus seinen Namen änderte, weil Adam sich nachträglich als NS-Opfer bezeichnete.

Die Entwidmung stimmt übrigens nur zum Teil. Es gibt zwar ein Rupert-Mayer-Haus in Stuttgart (Rupert Mayer war tatsächlich im Widerstand und hätte sich sicher mächtig darüber gefreut, in die Fußstapfen Karl Adams treten zu dürfen!). Aber bis zum heutigen Tag gibt es ein der Diözese Rottenburg-Stuttgart gehörendes Studentenwohnheim, das auf den Namen Karl Adam hört:

(https://www.11880.com/branchenbuch/stuttgart/042165096B28260635/studentenwohnheim-karl-adam-haus-verwaltung.html)     

Vielleicht hat das alles mit der Coincidentia Oppositorum zu tun. Irgendwie fallen (bei Nikolaus von Kues zumindest) in Gott alle Gegensätze zusammen. Habe ich nicht so ganz kapiert, aber ich schließe daraus: Unvereinbarkeitsbeschlüsse sind überflüssig.   

 

 

II. Unvereinbarkeitsbeschluss: Eine Protestantische Variante von 1976

Am 25.11. 1976 beschloss die Württembergische Evangelische Landessynode:

1. Die Landessynode mißbilligt die Arbeit Evangelischer Studentengemeinden, soweit sie marxistisch-leninistische Ideologie, insbesondere die Bewegung ‚Christen für den Sozialismus‘ propagiert und fördert.

2. Die Synode erklärt, daß mit einer weiteren finanziellen Unterstützung von Studentengemeinden nicht zu rechnen ist, die solche Aktivitäten in ihrem Programm dulden.

3. Der Unterausschuß Hochschularbeit wird beauftragt, die in die Wege geleitete Umstrukturierung kirchlicher Hochschularbeit zu beschleunigen und nach Möglichkeit zur nächsten Plenarsitzung ein Ergebnis vorzulegen.

4. Der Oberkirchenrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, daß die mißbilligte Arbeit in den Studentengemeinden unterbleibt. Er wird weiter gebeten, spätestens im Juni 1977 über die Lage in den Studentengemeinden zu berichten. Dabei soll vor allem die Studentengemeinde Tübingen mit ihren Arbeitskreisen ‚Christen für den Sozialismus‘ und ‚Kirche, Sexualität und Herrschaft am Beispiel Homosexualität‘ Berücksichtigung finden.“ (Landessynode und „Christen für den Sozialismus“, Herausgegeben von der Württembergischen Evangelischen Landessynode, S. 2)  

Klare Worte! Sie werden durch den Präsidenten der Synode noch präzisiert werden: „…es besteht Einigkeit darüber, daß die Propagierung und Förderung marxistisch-leninistischer Ideologie unserem Auftrag zuwiderläuft…. Es gehört zu den Aufgaben eines kirchenleitenden Organs wie der Landessynode, solchen Entwicklungen zu begegnen und alles zu tun, dass die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus gefördert und glaubwürdiger Dienst der Nächstenliebe getan wird.“

Ach ja, solch klaren Worte und solche Konsequenz hätte man sich 40 Jahre früher in anderem Zusammenhang auch gewünscht!

Natürlich gab es auch andere (früher hätte man gesagt: von der Irrlehre angekränkelte) Stimmen: „Wer den Sozialismus bekämpfen wolle, müsse sich fragen lassen, ob Kapitalismus der dem Christen angemessenere Weg sei.“ (a.a.O.7)  Eine andere Stimme, der sich als „kritischer Freund der Studentengemeinde“ zu erkennen gab, versuchte abzumildern, zu relativieren: „Die gerügten Mißstände würden zudem von einer verschwindend kleinen Gruppierung innerhalb der ESG verursacht. In der ESG gebe es peinlich ärgerliche Dinge, eben etwa das sozialistische Gehabe einer Gruppierung. Daneben gebe es aber auch hocherfreuliche Aktivitäten, etwa Arbeitskreise, die sich mit Andacht, Gottesdienst und Strafgefangenenbetreuung beschäftigten.“ (a.a.O., S.9.)

Das half aber nichts, wozu sicher beitrug, dass der Arbeitskreis „Kirche-Sexualität und Herrschaft am Beispiel der Homosexualität“ dem „Kampf um Förderung und Anerkennung der Homosexualität in der Kirche verschrieben hätte“ (a.a.O.6). Naja… „Förderung der Homosexualität“, das ist ja nun wirklich ein starkes Stück! Und dass es im Tübinger Schlatterhaus [Haus der evgl. Studentengemeinde] „zwei öffentliche Homosexuellenfeste“ stattgefunden hätten, wodurch in Tübingen „erhebliche Unruhe“ gestiftet worden sei – da kann Pardon nun wirklich nicht gegeben werden!

 

Und so wurde der Evangelischen Studentengemeinde1977 die eigentlich lächerliche Summe von 9800 Mark von insgesamt 121 350 Mark Jahreszuschuss gestrichen. Allerdings war das genau die Summe, die sie selbst verwalten durften; „weitere Konsequenzen, so die Abschaffung der Studentengemeinde als freier Vereinigung, wurden ihnen angedroht.“( https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40680601.html) Und das war – wie der Spiegel von damals zu berichten wusste – kein Einzelfall.  

 Aber ein Einzelfall war vermutlich, dass daraufhin der beliebte emeritierte Professor für Neues Testament an der ev.theol.Fakultät,, Ernst Käsemann, seinen Kirchenaustritt erklärte. Übrigens – diese biografische Reminiszenz sei mir erlaubt – fast zeitgleich mit der Rückgabe der kirchlichen Lehrbefugnis durch Johannes (dem ich die hier zitierten Schriftstücke im Wesentlichen zu verdanken habe), was den einen oder andern gemeinsamen Auftritt zur Folge hatte…    

Und jetzt stehe ich wieder vor dem Problem: Gehören diese Schriftstücke in den Papierkorb oder doch nicht? 

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