Unter Geheimhaltung? Verhältnis der Zahl der durchgeführten Tests zur Zahl der positive Testergebnisse

Manchmal werden in meiner Stadt mobile „Radarfallen“ aufgestellt (heißt offiziell anders, nehme ich an). Am Ende der Woche steht das Ergebnis im Amtsblättle. Zum Beispiel: In der XY- Straße fuhren im kontrollierten Zeitraum 72 Autos (13,2%) zu schnell. Also die Zahl der „positiv getesteten“ AutofahrerInnen wird in Relation zu allen „getesteten“ AutofahrerInnen gesetzt. Alles andere wäre Blödsinn. Weder kann ich behaupten „niemand fährt in der XY-Straße zu schnell“, wenn überhaupt nicht gemessen wird. Noch käme jemand auf die Idee, einfach doppelt so lange zu messen und wenn dann 144 Autos mit erhöhter Geschwindigkeit gemessen wurden, zu behaupten: ‚Zahl der Geschwindigkeitsübertretungen in der XY-Straße explosionsartig gestiegen‘“.

 

Zur korrekten Einordnung muss man wissen: Wie viele Corona-Tests erbrachten wie viele positive Ergebnisse

Das heißt: es besteht ein sehr berechtigtes Interesse zu erfahren: Wie viele Corona-Tests wurden durchgeführt und wie viele davon ergaben ein positives Ergebnis.

Mein Sohn fragte beim Gesundheitsamt Stuttgart nach: „Wo finde ich die Corona-Inzidenz-Werte für Stuttgart, die zur Gesamtmenge der durchgeführten Tests ins Verhältnis gesetzt wurden?“

Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamts war nicht nur sehr freundlich, sie antwortete auch unglaublich schnell. Das muss hier ausdrücklich gesagt werden, weil es keineswegs die Regel ist.

Trotzdem: Die Antwort ist mehr als unbefriedigend.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es keine genaueren Angaben dazu gibt (zumind. nicht öffentlich). Fallzahlen, Testungen und Positiv-Quote werden jedoch intern ständig beobachtet und Maßnahmen dementsprechend ausgerichtet. Dazu sind Gesundheitsamt und der Verband der Krankenhäuser sowie die Teststellen in einem ständigen Austausch.“

 

Wozu diese Geheimniskrämerei?

So erfreulich es wäre (Vorsicht! Konjunktiv!), wenn die beteiligten Einrichtungen in ständigem Austausch wären und die Maßnahmen anpassten – aber: warum darf die Öffentlichkeit die Zahlen nicht erfahren. Es geht ja nicht um komplizierte Sachverhalte, aufwändige Rechenwege, sondern um nichts als eine simple Prozentrechnung: 10 000 Tests zu 200 positiv Getesteten = 100% zu X. Nur so könnte jedermann und jedefrau nachvollziehen: In wie weit sind die Inzidenzwerte abhängig von der Zahl der Getesteten.

 

Und was ist mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz?

So ganz verstehe ich das nicht. Ist da was geheimhaltungswürdig? Und wie verhält es sich mit dem baden-württembergischen Landesinformationsfreiheitsgesetze (ähnlich in anderen Bundesländern/ im Bund)?

In dem „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG) Vom 17. Dezember 2015“ steht in § 1:

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern.

(2) Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Wozu soll es dienen, dass man die Herausgabe der Daten erst bei der Behörde beantragen muss?  Der Transparenz vermutlich nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Nach oben scrollen