Also, mindestens gilt das für Österreich.
„Der Körperkontakt soll auf das notwendige Maß beschränkt werden“ ist da zu lesen. Tja. Was ist „notwendig“? Schwierig, schwierig!. Weiter heißt es:
- „Aufgrund der Virusübertragung durch Speicheltröpfchen wird empfohlen, auf jegliche Formen des Speichelaustauschs und einander zugewandte Sexpositionen zu verzichten. Möglichst keine Küsse.
- Ein Einweg- oder Stoff-Mund-Nasen-Schutz soll sowohl von Sexarbeitern als auch von Kunden getragen werden. Masken, Handtücher und Matratzenbezüge sollten nach jedem Kontakt heiß gewaschen werden.
- Kontakt wird nur zwischen zwei Personen empfohlen. Von Gruppensex wird abgeraten.
- Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen werden ermutigt, den Gesundheitszustand ihrer Kunden vor Beginn der Dienstleistung zu überprüfen. Bei Symptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuteten, solle auf Sex verzichtet und Abstand gehalten werden.“