Bereits am 23.7.21 kam die Meldung über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: In Georgien dürfen weiter Kondom-Verpackungen mit „religiös angelehnten Motiven“ verkauft werden.
Konkret war zum Beispiel die heilige Zarin Tamara auf so einer Verpackung zu sehen – auf zwei Fingern war ein Kondom übergezogen. Dafür gab es ein Bußgeld von 170 Euro und ein generelles Verbot für solche Darstellungen.
Ich habe Spitzen-Einfälle für Kampagnen im Dienste der Verständigung der Religionen und sozialen Klassen: Jesus teilt mit Mohammed seine Kondompackung… Motto: ‚Frieden fängt im Kleinen an‘. Oder Papst Franziskus am Automaten nach Kleingeld suchend und ein abgewrackter Typi hilft ihm aus – über alle sozialen Grenzen hinweg…
Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof, der vermutlich dachte „Werbung ist doch immer gut, soll die orthodoxe Kirche doch grad froh sein.“ Offiziell aber argumentierte er mit der Meinungsfreiheit, um die es in Georgien und drumherum nicht gut bestellt ist.
So weit so gut!
Andererseits: Ob das Bild einer Heiligen nun gerade erektionsfördernd ist… ich weiß nicht, ich weiß nicht.