Aus der Präambel der Schweizer Verfassung:
„Gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“
Ich gebe ja zu: Es gibt viel Gesetzeslyrik – gerade in rechtlich nicht einklagbaren Präambeln – und kein Mensch schert sich drum. Trotzdem: Ich fand schön, dass so weit gedacht worden ist.