Betrug mit Corona. Interessiert’s wen?

Betrug und Geschäftemacherei bei Corona-Tests und Masken sind an der Tagesordnung. Aber nach meinem Eindruck ist das Interesse, dagegen was zu tun, nicht eben ausgeprägt:  

Am 20.1. 21 erhielt ich eine Mail von bund.beschaffung@bund.land.:

„… wir unterstützen Sie bei der Suche nach kurzfristig lieferbaren und den Vorgaben entsprechenden, zertifizierten FFP2-Atemschutzmasken. Bitte antworten Sie hierzu ausschließlich mit folgenden Angaben auf dieses Schreiben:

– Ihre PLZ
– benötigte Anzahl FFP2-Atemschutzmasken (1.800 Stück – 10.000.0000 Stück)

Wir verbinden Sie ausschließlich mit Lieferanten, deren Produkte und Dienstleistungen den genannten Vorgaben entsprechen und aktuell entsprechend leistungs-/lieferfähig sind. Als leistungsfähig stufen wir Lieferanten mit einer sofort verfügbaren und in Deutschland befindlichen Lagerkapazität von mehr als 10 Mio. Stück FFP2- oder FFP3-Atemschutzmasken bzw. 1 Mio. Stück Antigen-Schnelltests ein.

Mit freundlichen Grüßen
W. Henkel

Im Auftrag
Beschaffung PSA“

Das Ganze war ausgesprochen professionell gemacht. Einschließlich Link zu „Aktuelle Liste BfArM zu Antigen-Schnelltests“

Aber die E-Mail-Adresse kam mir komisch vor.

Zunächst machte ich mich kundig (kostet Zeit!), wer für die Beschaffung von Masken etc. zuständig ist: „…. Seit 28. Februar 2020 wurde zunächst über die Beschaffungsämter von BMVg, BMF und BMI, seit 9. März 2020 auch vom BMG selbst Schutzausstattung beschafft.“

Ich wandte mich an das Beschaffungsamt des BMI. Ob das jetzt die „erste Adresse“ ist, weiß ich nicht. Aber zur Not – so dachte ich, könnten die meine Mail ja weiterleiten.

Das Beschaffungsamt wirbt für sich: „... Experten wickeln die komplexen, technisch anspruchsvollen und stark formalisierten Vergabeverfahren ab. Dabei werden sie von unseren Juristen unterstützt.“ Motto der Behörde: „Das Beschaffungsamt – mehr als nur Beschaffung, mehr als nur ein Amt.“

Ich bin beeindruckt!

Weil ich mich nicht nur als gute Staatsbürgerin verstehe, sondern die Betrügereien im Zusammenhang mit Corona nicht leiden kann, investierte ich weiter Zeit.

Unter dem Betreff „Betrug oder nicht Betrug?“ mailte ich:  

„Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, soeben erhielt ich folgende Mail mit einer etwas merkwürdigen E-Mail-Adresse. Mir scheint, da will jemand Geschäfte machen – oder täusche ich mich?“

Parallel kontaktierte ich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Die verraten allerdings ihre E-Mail-Adresse nicht, sondern man muss ein Kontaktformular ausfüllen. Leiten Sie mal eine Mail per Kontaktformular weiter!

Bis heute habe ich von dort noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten.  

Prompt dagegen antwortete eine Dame der „Stabsstelle P“ des Beschaffungsamtes:

„Eine solche E-Mail-Adresse ist im BeschA nicht bekannt, sie stammt somit nicht aus unserer Behörde. Vielleicht wenden Sie sich einmal an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), welches im Betreff erwähnt ist. Möglicherweise kann man Ihnen dort weitere Auskunft erteilen.“

Da wurde ich dann doch etwas unwirsch und schrieb:

„… Ehrlich gesagt, bin ich etwas verwundert: Sie stellen fest, dass Ihnen die E-Mail-Adresse nicht bekannt ist. Somit legt sich nahe, dass es sich hier um einen der derzeit nicht gerade seltenen kriminellen Versuche ist, mit Corona Geld zu verdienen.

Darauf wollte ich Sie aufmerksam machen, damit Sie gegebenenfalls eine Warnung vor betrügerischen Machenschaften aussprechen können. Wenn Sie das nicht für notwendig erachten – warum sollte ich dann weiter recherchieren?“

Nein, nein, da hätte ich was nicht richtig verstanden, war der Tenor der Antwort, die nun kam:

„…. nach Ihrer gestrigen Mail haben wir selbstverständlich eine entsprechende Meldung zur Prüfung an die intern zuständigen Stellen weitergeleitet.

Die E-Mail an Sie diente lediglich der Information, dass die Nachricht nicht von uns stammt.“

Soso. Wollen es mal glauben.

Inzwischen habe ich eine weitere Phishing-Mail erhalten mit etwas verändertem Absender: „beschaffung.bund.de beschaffung.schutzmasken@bund.land“. Ich glaube aber nicht, dass ich noch irgendwas mache. Auf alle Fälle nicht ohne Geld. Denn heute lese ich im Spiegel: „Maskenbeschaffung: Spahn beschäftigt teures Anwaltsheer“

Um möglichst schnell große Mengen von OP- und FFP2-Masken zu kaufen, hatte Spahn interessierten Händlern eine Abnahme zum Fixpreis garantiert. Dieses Open-House-Verfahren sorgte für Ärger: Nach Angaben des Gesundheitsministeriums stellte sich bei 40 Prozent der Laborprüfungen heraus, dass Anbieter mangelhafte Ware angeboten hatten. Umgekehrt beschweren sich Hersteller, das Ministerium zahle nicht für gelieferte Masken…

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt zahlreiche Rechtsanwälte ein, um das Maskendesaster des vergangenen Frühjahrs zu bewältigen. Zeitweise seien damit rund 50 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beschäftigt gewesen…. Spahn setzte dabei auf die Dienste der Rechtsanwaltsgesellschaft Ernst & Young Law (EY Law). Allein dafür bezahlte das Ministerium im vergangenen Jahr neun Millionen Euro, wie es auf Nachfrage erklärte. Insgesamt gab es bislang 30 Millionen Euro für Berater aus, die bei der Beschaffung von Schutzausrüstung helfen sollten. Für dieses Jahr sind weitere 33 Millionen eingeplant.“

Ich schließe daraus: 1. Anscheinend ist genügend Geld da.  2. Anscheinend gilt für das Gesundheitsministerium nicht, was im Beschaffungsamt – angeblich – Usus ist: „… Experten wickeln die komplexen, technisch anspruchsvollen und stark formalisierten Vergabeverfahren ab. Dabei werden sie von unseren Juristen unterstützt.“

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