„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ oder relevante Delegitimierung der Verfassung?

Das Bundesinnenministerium hat eine neue Extremismus-Kategorie geschaffen hat, um „Querdenker“ durch den Verfassungsschutz beobachten lassen zu können. Die Definition „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“  ist sowas von schwammig, dass einem schummrig wird. Welche Kritik kann man da nicht subsumieren?   

Ich hatte einen Aufschrei erwartet. Damit meine ich nicht von den „Querdenkern“ (wer dazu zu zählen ist, kann nach Gusto auch beliebig eingeengt und erweitert werden). Sondern ich dachte an Medien, die sich (wenigstens meiner Erinnerung nach) als liberale Verfechter des Verfassungsstaates verstehen.

Nun lese ich in der Süddeutschen Zeitung vom 29.4.21 den Artikel „Extremismus der neuen Art“ von Florian Flade und Claudia Henzler (letztere schrieb in der gleichen Ausgabe auf Seit 2 den Kommentar „Gruß vom Verfassungsschutz“, den zu kommentieren ich mir versage).

 

Leserinnenbrief an die Süddeutsche Zeitung

Nun, ich habe einen LeserInnenbrief geschrieben. Da die Wahrscheinlichkeit, dass der veröffentlicht wird (wobei ich immer noch so vertrauensvoll bin, dass ich da keine Zensur unterstelle), kopiere ich ihn hier rein: 

Da schafft das Bundesinnenministerium eine neue Extremismus-Kategorie, um die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu rechtfertigen, nämlich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Und was lese ich in der Süddeutschen (in der Süddeutschen!!!!): „Die Definition ist dabei erstaunlich weit und offen gefasst. Was wiederum bewirken könnte, dass neue Extremismusformen, die in Zukunft möglicherweise entstehen, schneller in den Blick genommen werden.“

Geht’s noch? Wohl zu viel bei Putin und & Co. abgeguckt? Und: ach, wie vorausschauend-fürsorglich gedacht: möglicherweise (!) künftig entstehende „Extremismusformen“ können damit auch im Keim erstickt werden…   

Wer definiert „verfassungsschutzrelevant“? Wie und von wem wird „Delegitimierung“ definiert. Und last not least: Ist Ihnen so ganz klar, wer oder was „der Staat“ ist? Wenn Herr Spahn als unfähiger Dilettant und die Regierung als ein Haufen inkompetenter Schlafmützen bezeichnet werden, dann könnten diese im Sinne des „L’etat, c’est moi“ auf die Idee kommen, sich verfassungsschutzrelevant delegitimiert zu fühlen. Klar, die Gerichte werden diesen Unsinn irgendwann richten – so wie bei dem vom Verfassungsschutz beobachteten Juristen Rolf Gössner, der von 1970 bis 2008 vom Verfassungsschutz beobachtet wurde und bei dem 2020 letztinstanzlich festgestellt wurde, dass das illegal war. So viel Zeit muss einfach sein!“

Strafbar ab welchem Querheitsgrad?

Da ich mich öfter in Leserforen rumtreibe, entdecke ich hier manche Perlen, die ich nicht vorenthalten möchte. Hier zum Beispiel im Forum von telepolis : Da stellt ein Leser die berechtigte Frage:

Ab welchem Querheitsgrad macht man sich denn strafbar?“ und gibt selbst die Antwort: „Das müsste dann wenigstens in einer Ministerialverordnung geregelt werden. Oder entscheiden das die Exekutivorgane selbst?“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Nach oben scrollen