Und nochmals: RA Beate Bahner. Leider. Aber auch eine erfreuliche Entscheidung des BVErfG

Es gibt Blogeinträge, die ich deutlich lieber schreibe. Als ich gestern einen Kommentar zu meinem Eintrag über die Normenkontrollklage von RA Beate Bahner  erhielt, in der davon die Rede war, sie hätte sich ziemlich verwirrt verhalten, Parallelen zum Dritten Reich gezogen und sei schließlich in die Psychiatrie eingewiesen worden, habe ich diesen Kommentar umgehend gelöscht. Für mich war klar: Fake!!! Ich bitte den Verfasser des Kommentars P.M. dafür in aller Form um Entschuldigung. Aber ich war wirklich nicht mit ausreichend Fantasie begabt, um das, was er zitierte, für Realität zu halten. Jedoch: da beißt wohl die Maus keinen Faden ab: Hier geht es nicht nur darum, dass es der Rechtsanwältin an professioneller Distanz fehlte (was ich schon zuvor in meinem Beitrag bemängelte https://ursula-neumann.de/homepage-von-beate-bahner-wieder-erreichbar/), sie ist nicht einfach nur übers Ziel hinausgeschossen  sondern nach allem, was ich gelesen habe, ist da was gründlich aus dem Ruder gelaufen. Dieses Verhalten sieht verdammt krankheitswertig aus – und da ich vom Fach bin, traue ich mir diese Feststellung zu.

Das heißt zum einen: Hier geht es nicht (wie wohl manche Verschwörungstheoretiker jetzt glauben) darum, dass eine mutige Anwältin mit Mitteln, die man ansonsten aus Russland etc. kennt, mundtot gemacht werden soll. Sondern hier entwickelte sich – aus welchen Gründen immer – aus dem Engagement für ein berechtigtes, wie ich meine: richtiges Anliegen eine wahnhafte Verzerrung.

Das heißt zum andern: So etwas ist ein gefundenes Fressen.

 Die Badische Zeitung titelt: „ Eine Anwältin im Kampf gegen die vermeintliche ‚Corona-Tyrannei‘“ und weiter: „Die Corona-Skeptiker haben eine neue Heldin. Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner wertet die Corona-Ausgangsbeschränkungen und die Schließung vieler Geschäfte als ’schreiendes Unrecht‘, als ‚Tyrannei‘ und ‚eklatant verfassungswidrig‘. Ihre Streitschrift wurde in den sozialen Netzwerken zigtausendfach geteilt.“ https://www.badische-zeitung.de/eine-anwaeltin-im-kampf-gegen-die-vermeintliche-corona-tyrannei–184807510.html Und der Verfasser berichtet genüsslich über die neueste Entwicklung. Dass dieser Verfasser Christian Rath ist, den ich früher, sehr viel früher als liberalen Verfechter der Grundrechte kennenlernte, schmerzt mich.

Aber so ist das eben. Nicht gerade „mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen“. Aber weil Beate Bahner psychotisch geworden ist (das ist meine Vermutung), werden alle, die etwa mit Bahners Normenkontrollklage sympathisierten, am besten gleich alle, die nicht staats- Söder- oder Drostentreu denken, in dieselbe Schublade gepackt und ihre Argumente werden für „erledigt“ erklärt.

Kann man nichts machen. Oder vielleicht doch?

Egal, wie sich Frau Bahner verhalten hat, egal, inwieweit sie übers Ziel hinausgeschossen ist, egal, ob bei ihr ein partieller Realitätsverlust vorliegt – das heißt noch lange nicht, dass es gerechtfertigt war, ihre Homepage zu sperren, und es heißt erst recht nicht, dass sie in allem Unrecht hat und es heißt schon gar nicht, dass Leute, die ihre Initiative zur Normenkontrollklage gut fanden, alles asoziale Deppen sind, arme Irregeleitete, geistig Minderbemittelte. Kurz: es heißt mitnichten, dass nun klar wäre, wo Vernunft herrsche und wo die Unvernunft.

Aber bevor ich einen kleinen Anflug von Depression kriege,  kommt mir dann doch das Bundesverfassungsgericht zu Hilfe: Die Tagesschau meldet heute Nachmittag:  

https://www.tagesschau.de/inland/corona-demonstrationsrecht-101.html  

Kein generelles Demonstrationsverbot

Die Corona-Maßnahmen schränken zahlreiche Grundrechte stark ein, so auch die Versammlungsfreiheit. Was, wenn man dagegen demonstrieren will? Das muss grundsätzlich möglich sein, meint das Bundesverfassungsgericht.

 Geht doch!

Und es mehren sich die kritischen Stimmen:

Zur Schließung der Schulen :

https://www.spiegel.de/panorama/corona-krise-grundschueler-leiden-besonders-und-ihre-eltern-a-43a875eb-4bf7-4126-843a-5a6ed8ec4a16?sara_ecid=nl_upd_1jtzCCtmxpVo9GAZr2b4X8GquyeAc9&nlid=ik1qu50j

 

Zur Aufhebung der Kontaktsperren:
Der Hausärzteverband Baden-Württemberg fordert:
Globalen Freiheitsentzug beenden!
Der Hausärzteverband Baden-Württemberg fordert, dass die Kontaktsperren für alle aufgehoben werden. Nur vulnerable Gruppen bräuchten weiterhin Schutz.

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Globalen-Freiheitsentzug-beenden-408577.html

Und die FAZ stellt gar fest (leider kostenpflichtig!) https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-politik-experten-haben-nichts-zu-entscheiden-16724808.html:
 Experten haben nichts zu entscheiden

Vom Corona-Shutdown bis zum Exit: Nur die dazu legitimierten Politiker sind zu Entscheidungen befugt. Denn auch herausragender und eindringlichster fachlicher Rat bleibt am Ende fachlicher Rat.  

… und bringt die längst die von mir ( naja, nicht gerade von mir allein) gestellte Frage nach der Verhältnismäßigkeit ins Spiel. 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

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