Und noch eine Maskenpflicht mit Ausnahme

Gerade frisch reingekommen: Die Süddeutsche meldet am 8.6.20 um 15.27

Landtag führt Maskenpflicht ein

Montag, 8. Juni, 15.27 Uhr: „Nach den Pfingstferien [das heißt: vom 15.6. an] gilt im bayerischen Landtag eine Maskenpflicht… Die Maskenpflicht… gilt demnach für alle Personen im Gebäude mit Ausnahme der Abgeordneten. Für die Parlamentarier gelte….  nur eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen von Masken. Eine Begründung für die Sonderregelung für Abgeordnete lieferte der Landtag zunächst nicht“.

Wobei meine höchst nebensächliche Frage wäre: Hat wirklich der Landtag die Maskenpflicht eingeführt? Sieht nicht so aus, als hätte es dazu eine Abstimmung gegeben. Aber das ist in Zeiten wie diesen ja eh wurscht: Da geht alles auf dem Verordnungswege. Wozu brauchen wir da parlamentarische Regeln? Und – solange es die Abgeordneten nicht trifft, gibt es ja auch keinen Grund, sich auf dergleichen demokratische Gepflogenheiten zu besinnen.  

Und wieso Maskenpflicht erst ab dem 15.6.? Sind bis dahin alle Angestellen tim Urlaub?

Die Gesamtzahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen lag in Bayern bei 284 (Stand 8.6. 9.30 Uhr) (Gesamtbevölkerung 13 Millionen). So ein bisschen finde ich die von einem Kollegen (wohl nicht ganz ernst) geäußerte Vermutung nicht mehr so ganz abstrus, das baden-württembergische und bayerische Vorgehen (in B-W. bei ÄrztInnen, in Bayern bei Landtagsbediensteten) könne irgendwas damit zu tun haben, dass man inzwischen einen  „Alltagsmasken“-Überhang  habe, den es abzubauen gilt.     

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