Sexueller Missbrauch und kein Ende: Kardinal Marx will „den Laden zusammenhalten“

 

Reihnard Marx: „Ich bin nicht nur einer, der eine Meinung hat, sondern ich muss auch den Laden zusammenhalten.“

O tempora, o mores! „Der Laden“, von dem seine Eminenz, der hochwürdigste Herr Kardinal spricht (so laut Wikipedia  die offizielle Anrede), hieß früher mal „die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, mindestens aber meint er das Erzbistum München und Freising.

Da hat er sich was vorgenommen!

 

Noch ein Marx als Systemsprenger?

In seinem Interview in der Süddeutschen  vom 3.2.22 analysiert Kardinal Marx meiner Meinung nach durchaus richtig:

Bei manchen Priestern wäre es besser, sie wären verheiratet.“

–       „Darin [gemeint: Die Überzeugung, durch die Priesterweihe auserwählt zu sein] kann aber zugleich die Gefahr stecken, dass man zum Closed Shop wird. […]Die Gefahr, dass wir den Kreis dichtmachen. Hier kommt keiner rein!“

   „Aber diese Lebensform und dieses Männerbündische ziehen auch Leute an, die nicht geeignet sind, die sexuell unreif sind.“

 

So weit, so gut und so richtig analysiert. Aber ich frage mich, wie kommt es bei langgedienten Priestern an, wenn einer von der Hierarchie öffentlich sagt: Vielleicht seid ihr gar nicht auserwählt, sondern sogar eine Negativauslese?

Wie finden Leute solche Sätze, denen man eingeredet hat, wie wichtig der Zölibat ist, wie viel Sinn die Ehelosigkeit in diesem Beruf macht? Zur Erinnerung: Gemeint ist eine kirchliche Einrichtung, bei der es sich um einen „der kostbarsten Schätze“ handelt, die „der Stifter der Kirche“ ihr „gleichsam als Erbe hinterlassen hat“ (Pius XII. in der Enzyklika Sacra Virginitas,1954) bzw. „ein[en] strahlend[en] Edelstein“, den die Kirche „in ihrer Krone hütet“ (Paul VI., Enzyklika Sacerdotalis coelibatus,1967)

Und jetzt kriegen sie gesagt, sie hätten womöglich besser geheiratet und ihr Häuptling äußet den Verdacht, sie seien Mitglied in einem auf Exklusivität bedachten männerbündischen Verein. Mehr noch: Leute, die sich davon angezogen fühlen, könnten am Ende ungeeignet und sexuell unreif sein.

Der Chef hat Zweifel an der Geeignetheit seiner Mitarbeiter! Da kommt Freude auf!

Ich erinnere mich an eine Episode. Mein Mann Johannes hat sie mir erzählt. Er war – das ist als verlängerte Jugendsünde zu verstehen – mal Kirchenrechtsprofessor in Tübingen, bevor er 1977 den Bettel hinschmiss.

Das war so: Plötzlich wurde von er Hierarchie erlaubt dass man Professor an einer katholisch-theologischen Fakultät werden konnte, ohne geweihter Priester zu sein. (Klar, diese Kehrtwende war nichts aber auch gar nichts anderem geschuldet als dem eklatanten Mangel an halbwegs geeigneten Geweihten). Damals – so mein Mann – hätte der Professor für Fundamentaltheologe Seckler seine Aktenmappe durch den Raum gepfeffert und gesagt „Waren wir blöd? Wofür haben wir das alles auf uns genommen, wenn’s jetzt auch ohne geht?“

Eigentlich sollte jetzt jeder Priester bei Kardinal Marx anfragen „Du, Mitbruder Kardinal, wie hast du denn das gemeint mit dem ‚ungeeignet‘ und so? Kannst Du mir mal einen Kriterienkatalog rüberreichen, mit dem ich testen kann, ob ich zu den Geeigneten oder Ungeeigneten, den sexuell Reifen oder Unreifen gehöre?“

 

Ablenkungsmanöver Zölibat    

Ich bestreite nicht, dass Zölibat und Frauenordination wichtige Themen sind. Aber im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch durch Kirchenleute handelt es sich meiner Meinung nach um ein Ablenkungsmanöver. Ich kann zwar gut verstehen, dass „Progressive“ die Gelegenheit nutzen und auf den Zug mit ihrem Gepäck aufspringen. Aber ich bin mir noch nicht mal sicher, ob sie damit nicht der Hierarchie einen Dienst erweisen.

Denn: gegen sexuellen Missbrauch hilft weder Aufhebung des Zölibats noch Priesterinnen. Sexueller Missbrauch kommt ja in Familien deutlich häufiger vor als durch den „bösen Onkel“ hinterm Busch. Oder dem Herrn Pfarrer in der Sakristei.

Der Satz „Vergewaltigung ist keine gewalttätige Form von Sexualität, sondern eine Form von sexualisierter Gewalt“ gilt in Bezug auf die Kirchenleute analog. Es geht weit weniger um Sexualität als um Machtausübung, um Herrschaft.

Mal abgesehen davon: Durch die Bank weisen alle Untersuchungen auf: die Mehrheit der Missbrauchsopfer im kirchlichen Bereich sind Jungen. Was soll da die Verehelichung? Außerdem, mal ganz unter uns: In welchem Beruf hat ein Mann (und zwar einer in respektabler Stellung) so viel Gelegenheit, mit erwachsenen Frauen zu tun zu haben? All die Angestellten, Ehrenamtlichen (80% davon sind Frauen), Gottesdienstteilnehmerinnen usw.? Zugegeben, die werden immer älter. Aber prinzipiell: Da kann auch der Onkel Doktor mit seiner schönen Praxis nicht dagegen anstinken.

 

Nicht die Zölibatsfrage, sondern die Systemfrage ist zu stellen! Marx:„Bin ich ein Abwicklungsbischof?“

Solange sich die Leute mit dem Zölibat beschäftigt sind (was durchaus etwas wäre, was sie den Betroffenen selbst überlassen könnten),  stellen sie nicht die Grundsatzfrage: Ist das System Kirche womöglich von Grund auf so konstruiert, dass das vorgebliche Ziel nicht erreicht werden kann, – das da zum Beispiel wäre: von der „Menschenfreundlichkeit Gottes“ nicht nur zu künden, sondern sie auch zu verwirklichen. So ein bisschen in Richtung des Satzes von Adorno: „Es gibt kein richtiges Leben im falschen.“  Mit anderen Worten: Die Frage, die Kardinal Marx in seinem Interview mit der Süddeutschen stellt, ist die eigentliche Frage: „“Sind wir jetzt ein Abrisskommando? Bin ich ein Abwicklungsbischof?“

Ex-Generalvikar Beer: „Ich frage mich, ob es ein Fehler war, dass ich Priester geworden bin“

Der ehemalige Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Peter Beer, war zehn Jahre im Dienst, bevor er zurücktrat. Er beantwortet diese Frage ziemlich eindeutig: Das Interview in der ZEIT  vom 26.1.22. trägt die Überschrift „Ich frage mich, ob es ein Fehler war, dass ich Priester geworden bin.“ Dass er – außer dem Rückzug als Generalvikar – für sich Konsequenzen gezogen hat, ehrt ihn. Dass er die letzte Konsequenz – nämlich „den Laden“ zu verlassen, nicht zieht, dafür wird er Gründe haben, über die wir nicht zu urteilen berechtigt sind.

Beer sagt also:

Beer „Ich musste einsehen: Wir haben keine Einzelfälle von Missbrauch, sondern ein System. Das hat mich erschüttert. Ich bin ja früher Lehrer gewesen, dann in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit, bin Priester geworden, weil ich geglaubt habe, pädagogische Arbeit und Priestersein passen gut zusammen. Und dann das! Eine Organisation, der ich dann auch noch vorstehe, agiert schändlich.“ […]

ZEIT: Finden Sie das Ergebnis des Missbrauch-Gutachtens, das jetzt die Kirche erschüttert, plausibel?

Beer: Ja, absolut. Was ich selber erlebt habe und was man befürchtete, das ist jetzt objektiv dokumentiert. Diese Kirche kann sich nicht selbst aufklären. Das ist meine bittere Erfahrung. Auch deshalb habe ich vor zwei Jahren mein Amt aufgegeben. Die Widerstände waren zu groß, selbst für einen Generalvikar.

[…]

Beer: […] Als sich 2010 die Opfer bei uns meldeten, fingen wir im Ordinariat an, Akten zu durchforsten. Da haben gestandene Mitarbeiter geweint. Ich auch. Wir waren entsetzt und überfordert. Und ich war wütend. Mein Gefühl: Entweder du rennst hier sofort weg, oder du kämpfst. Ich beschloss, etwas zu ändern. Anfangs schien es, als würden wir alle an einem Strang ziehen.

ZEIT: Und was konkret unternahmen Sie nun?

Beer: Zuerst fiel mir auf, dass die Akten manipulierbar sind, dass sie mehr oder weniger offen rumstehen. Dass es zugleich Giftschränke gibt und dass Zuständigkeiten übers ganze Ordinariat verteilt waren. Ich hatte etwa 800 Mitarbeiter, plus Außenstellen – es war unkontrollierbar, ob ein Verdachtsfall geprüft wird oder versandet. Ich ordnete und straffte. Und gab eine Studie in Auftrag.

[…]

BEER: […] Wenn du Hierarchien angreifst, Herrschaftswissen transparent machen willst, wird blockiert und zurückgeschossen. Aber den Opfern, die Gerechtigkeit verlangten, kann man schlecht sagen, wartet mal schön, bis unser Change durch ist.

ZEIT: Es wurde dann doch eine elende Warterei. Die neue, zweite München-Studie der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl kommt zu dem Schluss, dass nach 2010 weiter vertuscht und gebremst wurde – also auch während Ihrer Amtszeit.

Beer: Ich habe alles versucht gegen die Täterschützer. Aber ich konnte den Apparat letztlich kaum ändern.

 

Das ist der Laden, den Kardinal Marx zusammenhalten will!

Da sind auf der einen Seite Leute wie Peter Beer, der aber auch zu berichten weiß:

Beer: „Die Bilanz, die wir im November 2010 veröffentlichten, war aber niederschmetternd genug. Sie machte mir intern enormen Ärger. Ein Kardinal sagte zu mir, ich sei ein schlechter Priester. Jemand aus dem Domkapitel nannte mich einen Verräter.“

Wer wohl der Kardinal war, der Beer einen schlechten Priester genannt hat? Vielleicht Kardinal Müller, der auch schon anderweitig auffiel.

Er wusste auf alle Fälle schon 2018 „‘Es ist klar, dass diese Verbrechen instrumentalisiert werden, um eine andere Agenda zu befördern‘, so Müller dort wörtlich. ‚Man will das sakramentale Priestertum mit der Missbrauchskrise aus den Angeln heben.‘ […] Müller kritisiert außerdem, wie manche ‚Mächtigen in der kirchlichen Bürokratie‘ in der Missbrauchskrise agierten. Die Kirche sei ein Werk Gottes und als solches nicht veränderbar, betont Müller. Sie sei ‚wesenhaft‘ heilig und könne nicht nur als ‚historisches Gebilde‘ gesehen werden.“

 

Zwischen diesen Positionen gibt es noch eine Menge anderer. Leute, die sagen: naja, so schlimm ist es auch nicht, anderswo ist es mindestens genauso und außerdem müssen wir unsere Leute vor Nestbeschmutzern schützen und die Kirche erst recht. Oder Personen, die kritisch sind, die wirklich leiden, aber gegen alle Hoffnung hoffen, so dass man versucht ist zu fragen „und wovon träumst du nachts?“

Zum Beispiel Prof. Dr. Harald Dressing, Projektleiter der 2018 vorgelegten Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz“. Er wurde 29.5.2019  zitiert  „Es gibt kein Unternehmen, bei dem es nicht in einem solchen Fall zu Rücktritten käme […] Jeder Beschuldigte im Missbrauchsskandal habe mehrere Mitverantwortliche, die etwas gewusst hätten, ‚darunter Leute, die noch in Amt und Würden sind“, so Dreßing. Diese Personen, auch Bischöfe und Generalvikare, müssten benannt und aufgefordert werden, Verantwortung zu übernehmen.“

Zwei Jahre später klingt es desillusionierter:  In einem Interview mit der Tagesschau vom 3.2.22 „Missbrauch in der Kirche ‚Ein klerikales System der Vertuschung'“ äußert sich Prof. Dr. Harald Dreßing, der  (Leiter des Bereichs Forensische Psychiatrie am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim):

Dreßing: Ich frage mich: Wie viele Rituale von Schambekundungen und Reuebekundungen brauchen wir denn noch? Es wird durch die Wiederholung eigentlich nicht glaubwürdiger. Es zeigt sich immer wieder ein klerikales System der Vertuschung. Es wird gerade das eingeräumt, was man wirklich nicht mehr bestreiten kann und selbst dann werden noch redaktionelle Fehler als Erklärung angeboten. […]

Wir bräuchten jetzt wirklich eine nationale Wahrheitskommission. Die müsste auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diese Kommission bräuchte Zugriffsrechte auf Akten, zum Beispiel auf Sitzungsprotokolle aus Ordinariaten. Dass diese gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht da sind, da versagt bisher auch die Politik. Die bisherigen kirchlichen und staatlichen Strukturen sind für die Aufarbeitung des Missbrauchsgeschehens nicht ausreichend. Meines Erachtens braucht es hierzu eines mutigen und neuen Ansatzes, der alles offenlegt. Das könnte auch ein Ausgangspunkt sein, der es der Kirche ermöglichen könnte, neues Vertrauen als moralische Instanz zurückzugewinnen.“

Naja, da möchte man sagen: Dein Wort in Gottes Ohr. Neues Vertrauen…moralische Instanz.

Eminenz! Diesen Laden wollen Sie zusammenhalten?  Übernehmen Sie sich bloß nicht! 

 

Und mittendrin: Papa emeritus Ratzinger

Ich habe mir das Gutachtender Anwaltskanzlei Westpfahl et al. „Sexueller Missbrauch minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese Münden und Freising von 1945 bis 2019“ angeschaut. Angeschaut! Gelesen habe ich die weit über 1000 Seiten nicht, höchstens 40 davon. Nämlich insbesondere die Aussagen von Ratzinger. Das ist so was von erbärmlich! Die Verteidigungsstrategie (es geht nur um Verteidigung. Nicht Kooperation. Nicht Aufarbeitung. Motto: „ich hab damit nichts zu tun…“ ) unterscheidet sich nicht die Bohne von der eines Clan-Chefs dem vom Gericht Menschenhandel und andere Dinge vorgeworfen werden.

Devise:

  1. Ich habe ein gutes Gedächtnis
  2. Wenn ich sage, ich erinnere mich nicht, ist damit bewiesen, dass da nix war.
  3. Wer das anzweifelt, ist voreingenommen oder bösartig oder beides.

 Es ist nur noch peinlich.  

Ein Beispiel für die starken Worte des Pontifex emeritus, dem die Kanzlei (unter vielen anderen Dingen) vorwarf, er habe einem verurteilten Täter zum Abschluss seiner kirchlichen Karriere noch den Titel „Pfarrer“ verliehen, weist er zurück (zitiert aus dem Gutachten):

„die Annahme, die Verleihung des Titels ‚Pfarrer‘ und die darin zum Ausdruck kommende Wertschätzung sei nur mit völligem Desinteresse gegenüber den Opfern von Sexualdelikten und damit mit einer in offenem Widerspruch zum kirchlichen Selbstverständnis stehenden Haltung erklärbar, sei falsch und diffamierend, zeuge von einem bemerkenswerten Maß an Voreingenommenheit der Gutachter und könne daher nur als diffamierende Unterstellung gegenüber seiner Person verstanden werden; damit verließen die Gutachter ihre der Neutralität und Objektivität verpflichtete Rolle und begäben sich auf die Ebene der subjektiven Bewertung, wenn nicht gar der Stimmungsmache und reinen Spekulation, wodurch sich die Gutachter selbst disqualifiziert hätten (vgl. Anlage 2, S. 30)“,

Über einen anderen Fall heißt es:

„In seiner Stellungnahme gibt Erzbischof Kardinal Ratzinger über seine generellen Einlassungen hinaus (vgl. dazu vorstehend lit. a) [S. 684 ff.]) zu diesem Fall an, dass er an den Priester eine gewisse Erinnerung habe, insbesondere, dass er wusste, dass es sich um den Verwandten des Bischofs einer anderen deutschen Diözese gehandelt habe, der mit ihm aber nie über den Fall gesprochen habe (vgl. Anlage 2, S. 45),

[…dass] sich aus den Akten nicht ergebe, in welchem Umfang er mit Generalvikar Dr. Gruber über den Strafbefehl gesprochen habe, ihm auch sonst kein Gespräch diesbezüglich erinnerlich sei und er daher davor ausgehe, dass ihm die Gründe des Strafbefehls nicht mitgeteilt worden seien (vgl. Anlage 2, S. 46), aufgrund der Formulierung, ‚da ein Skandal nicht zu befürchten ist‘, die Vermutung naheliege, dass er Informationen erhalten habe, die keinen Verdacht auf ein kirchenstrafrechtlich relevantes Verhalten zuließen, da er ansonsten der weiteren Verwendung des Priesters an seiner Stelle nicht zugestimmt hätte (vgl. Anlage 2, S. 46), ihm weder bekannt sei, warum der Priester in die Erzdiözese München und Freising gekommen, noch dass dieser Anfang der 1970er Jahre wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt worden war und dass er keine Kenntnis über die Hintergründe über den Strafbefehl gegen den Priester habe (vgl. Anlage 2, S.46),[ ….]. dass er, Kardinal Ratzinger, vollständige Kenntnis von den Gründen gehabt habe, die zur Verurteilung des Priesters führten, ergebe sich nicht aus den Akten (vgl. Anlage 2, S. 47) […].

[…] selbst wenn er aber teilweise von den Hintergründen der ersten Verurteilung Anfang der 1970er Jahre und des Strafbefehls Kenntnis gehabt hätte, zu berücksichtigen sei, dass der Priester als Exhibitionist und nicht als Missbrauchstäter im eigentlichen Sinn aufgefallen sei, wobei es nicht zu Berührungen der Opfer gekommen sei, und dass er bei seinen Handlungen als ‚anonymer Privatmann‘ gehandelt habe und nicht als Priester erkennbar gewesen sei und der Priester sich in der Seelsorge selbst und im Religionsunterricht nicht das Mindeste habe zuschulden kommen lassen, sondern dieser im Gegenteil sehr geschätzt und beliebt gewesen sei und bei seiner Abberufung Ende der 1970er Jahre Eingaben gemacht und Unterschriften zu seinen Gunsten gesammelt worden seien worden seien und die Schulleitung bei seiner Pensionierung Ende der 1980er Jahre darauf gedrängt habe, ihn wenigsten als Schulseelsorger behalten zu dürfen (vgl. Anlage 2, S. 47 f.), […dass] weder die Pfarrei in der der Priester vor seiner zweiten Verurteilung noch dessen neue Pfarrei, in der der Priester ‚wohl eher formal‘ adskribiert gewesen sei, über die zweite Verurteilung informiert worden seien, da diese Information nur die Diskreditierung des Priesters in der ersten Pfarrei zur Folge gehabt hätte, und er in der neuen Pfarrei überwiegend im Krankenhaus tätig gewesen sei (vgl. Anlage 2, S. 53) […]

 

Und so weiter und so weiter.

 Die Kanzlei nimmt Stellung zu dieser Stellungnahme, die ich (wie Ratzingers Auslassungen auch nur auszugsweise zitiere):

Abschließende gutachterliche Würdigung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Erzbischofs Kardinal Ratzinger und emeritierten Papstes

„Die Stellungnahme des ehemaligen Erzbischofs Kardinal Ratzinger ist aus gutachterlicher Sicht nicht dazu geeignet, die vorläufige gutachterliche Bewertung grundlegend in Frage zu stellen. 

Papst em. Benedikt XVI. behauptet nicht, dass der Ablauf des Falles in tatsächlicher Hinsicht von den Gutachtern ganz oder im Wesentlichen unrichtig dargestellt sei, bestreitet jedoch auch hier eine Kenntnis von (nach staatlichem Recht) strafbaren Verhaltensweisen des Priesters und weist darauf hin, dass ihm eine solche nach Aktenlage nicht nachzuweisen sei. 

Die Gutachter gehen jedoch nach wie vor von einer entsprechenden Kenntnis des ehemaligen Erzbischofs Kardinal Ratzinger von strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen des Priesters aus. Im Fall des Priesters erfolgten zwei Verurteilungen und ein Strafbefehl, zwei dieser Entscheidungen während der Amtszeit des damaligen Erzbischofs Kardinal Ratzinger. Die Gutachter halten es auch unter Berücksichtigung der Darstellung von Papst em. Benedikt XVI. für lebensfremd, dass eine Information des Erzbischofs über zwei strafrechtliche Entscheidungen gegen einen in seiner Erzdiözese inkardinierten Priester, der noch dazu ein Verwandter des Bischofs einer anderen Diözese war, nicht erfolgte, dies nicht nur aufgrund der Brisanz derartiger Vorgänge, sondern insbesondere auch aufgrund der Erkenntnis der Gutachter, dass der damalige Generalvikar Dr. Gruber sowohl den Amtsvorgänger als auch den Nachfolger des damaligen Erzbischofs Kardinal Ratzinger über derartige Sachverhalte in Kenntnis gesetzt hat. Tatsächlich behauptet Papst em. Benedikt XVI. auf entsprechende Nachfrage unter Verweis auf eine im anderen Zusammenhang gegebene Antwort lediglich, keine Kenntnis davon zu haben, aus welchen Gründen der Strafbefehl ergangen ist (vgl. Anlage 2, S. 46). Nach dem Verständnis der Gutachter ist einerseits daraus zu folgern, dass ihm die Existenz des Strafbefehls an sich bekannt war, und es andererseits fernliegend ist, dass das Faktum einer Strafverhängung gegen einen ihm anvertrauten Priester ihm ohne jegliche Information oder wenigstens Nachfragen seinerseits zu den Hintergründen erfolgt sein soll; die Einlassung ist daher aus Sicht der Gutachter als Schutzbehauptung zu qualifizieren. Insoweit untauglich ist nach Auffassung der Gutachter auch der Einwand Benedikts XVI., die Formulierung „da ein Skandal nicht zu befürchten ist“ beweise seine Unkenntnis. Die von ihm dafür angegebene Begründung, dadurch sei dokumentiert, dass die Informationen, die er erhalten habe, so gewesen seien, dass sie den Verdacht von sexuellen Übergriffen nicht begründet hätten, da er ansonsten diese Einschätzung nicht getroffen hätte, ist nach gutachterlichem Dafürhalten nicht tragfähig. Sie beweist entgegen der Auffassung von Papst em. Benedikt XVI. nicht dessen Unkenntnis, sondern setzt diese vielmehr als Prämisse voraus und ist daher als logischer Fehlschluss zu qualifizieren. 

Hinsichtlich der zweiten Strafverhängung gegen den Priester während der Amtszeit von Papst em. Benedikt XVI. als Erzbischof Ende der 1970er Jahre ist aus Sicht der Gutachter festzuhalten, dass die Zustellung der Urteilsgründe erst nach dessen Amtszeit die möglicherweise frühere Kenntniserlangung von den Vorwürfen und der Verurteilung aus Gutachtersicht nicht ausschließt. Die von Papst em. Benedikt XVI. selbst in Bezug genommene Nr. 22 MiStra schreibt nämlich auch die Mitteilung der Anklageerhebung verpflichtend vor. Eine derartige Mitteilung hätte auch die Kenntnis von den Vorwürfen zur Folge, ohne dass es auf die Übermittlung des vollständigen Urteils ankäme.

Dass die durch den Mitte der 1970er Jahre ergangenen Strafbefehl abgeurteilten Straftaten durch Papst em. Benedikt XVI. nach dem Eindruck der Gutachter gleichsam zur Rechtfertigung des eigenen Handelns durch die Qualifizierung als ‚minderschwere Delikte‘ relativiert werden, ist aus Sicht der Gutachter irritierend. In der maßgeblichen Entscheidung finden sich dafür keine Anhaltspunkte. Der Strafbefehl erging aufgrund eines vollendeten sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dass die sexuellen Handlungen nicht ‚mit‘, sondern ‚vor‘ einer anderen Person vorgenommen wurden, rechtfertigt aus Sicht der Gutachter nicht die Bagatellisierung dieser Tat(en) als minderschwer, noch die Annahme von Papst em. Benedikt XVI., der Priester sei kein Missbrauchstäter im eigentlichen Sinn. Nach einschlägigen damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen kommt es (wie auch heute) für die Vollendung des § 176 StGB a. F. und die damit einhergehende Qualifizierung des Handelnden als Missbrauchstäter auf eine Berührung des Opfers nicht entscheidend an.

Dass dem Erzbischof Informationen über derartige Straftaten vorenthalten worden sein sollen, ist nach gutachterlicher Überzeugung nicht nur nahezu ausgeschlossen, sondern nur schwer mit der Sachbehandlung in anderen Fällen bei den Vorgängern und Nachfolgern des damaligen Erzbischofs Kardinal Ratzinger, soweit sich diese den Akten und den (Zeitzeugen-)Aussagen beteiligter Personen und beteiligter Erzbischöfe entnehmen lässt, in Einklang zu bringen. Kardinal Ratzinger wäre ausweislich seiner Stellungnahme der einzige Erzbischof, der derart gezielt über Straftaten seiner Priester im Unklaren gelassen worden wäre. 

 

„Man muss auch mal verzeihen können“ oder: Die Voraussetzungen der Absolution

Diesen Satz „man muss auch mal verzeihen können“ höre ich oft und er steht bei mir nicht allzu hoch im Kurs. Weil er meist den Opfern etwas zumutet, den Tätern nichts.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, was in der Beichte der katholischen Kirche notwendige Voraussetzung für eine Absolution ist. Das wird zu oft vergessen:

Für eine gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung

Wenn ich es richtig sehe, fehlt es in kirchlichen Kreisen an ziemlich viel: Reue kann ich nur vereinzelt sehen, gute Vorsätze bei manchen, Bekenntnis – ich meine ein wirkliches, konkretes, persönliches Bekenntnis, kein allgemeines ‚jeder macht mal Fehler‘ – eher weniger oder mir ist da was entgangen.  

Und Wiedergutmachung – Fehlanzeige!

Das war’s dann wohl mit der Absolution! Für ziemlich lange.

 

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