Planschen im Springbrunnen – Hätten Sie’s gewusst?

Stiftung Finanztest beanwortet auch Fragen, die nicht so ganz direkt mit dem Börsengeschehen zu tun haben. So entnehme ich der aktuellen Ausgabe (7/2019, S.9) , dass das Abkühlen von Füßen in öffentlichen Springbrunnen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die z.B. in Stuttgart mit einem Bußgeld von „mindestens 5 Euro, höchsens 5000 Euro“ geahndet wird.“

Der Artikel gibt leider keine Auskunft, wie sich die Rechtslage beim Kühlen von Händen und Armen in öffentlichen Brunnen darstellt.

 

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