Stiftung Finanztest beanwortet auch Fragen, die nicht so ganz direkt mit dem Börsengeschehen zu tun haben. So entnehme ich der aktuellen Ausgabe (7/2019, S.9) , dass das Abkühlen von Füßen in öffentlichen Springbrunnen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die z.B. in Stuttgart mit einem Bußgeld von „mindestens 5 Euro, höchsens 5000 Euro“ geahndet wird.“
Der Artikel gibt leider keine Auskunft, wie sich die Rechtslage beim Kühlen von Händen und Armen in öffentlichen Brunnen darstellt.