Ein Patient kann aus Krankheitsgründen für drei Monate nicht mit dem eigenem Auto zur Therapie kommen. Ich stellte einen Antrag auf Krankentransport mit dem Taxi: Ab 18 Uhr fährt hier kein Bus mehr. Der Patient kommt um 19 Uhr – die Stunde lässt sich nicht verschieben.
Die Krankenkasse schaltete den Medizinischen Dienst ein. Muss sie nicht, darf sie aber. Darüber geht Zeit ins Land. Genauer: drei Wochen.
Der Medizinische Dienst erstellte ein „Sozialmedizinisches Gutachten“. Ergebnis „Die medizinischen Voraussetzungen für die Leistung [sind] teilweise erfüllt“.
Wunderbar! – so dachte ich.
Aber:
„Es liegt ein Ausnahmefall nach der o.g. Ziffer _6 vor. In diesem Fall wären aus medizinischer Sicht auch öffentliche Verkehrsmittel ausreichend. Ob diese tatsächlich verfügbar sind, ist nach der Krankentransportrichtlinie nicht entscheidungsrelevant.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.“
Bitte – gern geschehen.