Gerhart Baum, Ferdinand Kirchhof, Roland Koch: Stimmen der Vernunft

Ein Liberaler (Gerhart Baum) und zwei Konservative (Ex-Verfassungsrechtler Kirchhof und Ex-Ministerpräsident Roland Koch) zitiere ich als „Stimmen der Vernunft“. Merkwürdig? Vielleicht. Aber tatsächlich lese ich im Moment in konservativen Blättern wie der NZZ, der Frankfurter Allgemeinen und sogar in der Welt eher Kommentare, die ich unter „vernünftig“ rubriziere als in der TAZ, der Süddeutschen und im Spiegel. Liegt das jetzt an mir oder den Medien?

„Hüten wir uns vor dem Virus Sicherheitswahn“

Schon vor einem Jahr (nämlich am 28.3.20) warnte der Liberale Gerhart Baum -ganz früher einmal Bundesinnenminister- unter der Überschrift Hüten wir uns vor dem Virus Sicherheitswahn“:

„Möglicherweise werden wir irgendwann vor die unbequeme Frage gestellt werden, ob wir mit den bisherigen Entscheidungen die wirtschaftliche Existenz unseres Gemeinwesens und die Handlungsfähigkeit des Staates aufs Spiel setzen.“

Nun, inzwischen haben wir so einige Erfahrungen. Wobei ich mir nicht so sicher bin, ob nicht der Spruch gilt: Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter.

 

„Man kann eine Gesellschaft auch zu Tode schützen“

Auf alle Fälle hat sich der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand  Kirchhof am 2.4.21 zu Wort gemeldet. Überschrift des Interviews: „Man kann eine Gesellschaft auch zu Tode schützen“:

„Der Schutz des Gesundheitssystems kann nur ein Hilfsziel für den Schutz von Leben und Gesundheit in extremer Not sein. Allein um staatliche Therapieeinrichtungen nicht zu überlasten, dürfen die Grundrechte des Bürgers nicht beschränkt werden. Da muss der Staat dann schlicht mehr Einrichtungen schaffen… Der Staat hat eine Schutzpflicht, gegen ein Virus vorzugehen, das bedrohlich ist und das tödlich sein kann. Die Lage ist zweifellos ernst, wie die Bundeskanzlerin sagt. Aber man kann eine Gesellschaft, man kann eine Wirtschaft, man kann persönliche Beziehungen auch zu Tode schützen.“

 

„Lockdown für immer?“

Roland Koch – ehemaliger hessischer Ministerpräsident schreibt in einem Gastkommentar der FAZ am 9.4.21 unter der Überschrift „Lockdown für immer?“:

Natürlich werden bei Explosionsgefahr alle in Sicherheit gebracht. Eine Abwägung findet nicht statt… Was aber, wenn der Zustand länger andauert? Gilt dann fortwährend der Notstand? Die Antwort ist, wiederum politisch, verfassungsrechtlich und emotional nein… Konkret heißt das, dass individuelle Freiheit, das Recht auf wirtschaftliche Betätigung, das Recht auf Bildung und soziale Inklusion und auch das Recht zu reisen in unserer Verfassungsordnung einen Rang haben, der es verbietet, sie dauerhaft in einem Krisenregime des Stillstandes und der allumfassenden Zwangsbewirtschaftung zu unterwerfen. Wenn das Krisenmanagement nach mehr als einem Jahr darauf keine Rücksicht nimmt, verliert das Management die politische Unterstützung, die Menschen verlieren das Vertrauen in die Institutionen… Der Lockdown in Serie ist eben irgendwann verfassungswidrig, selbst wenn man ihn per Gesetz beschließt.“   

2 Comments

  1. michael haarig
    14. April 2021

    Hallo Frau Neumann,

    da bin ich ja auf eine ansprechende, sehr sympathisch aufgemachte Seite gestoßen. Großen Dank dafür an Sie und großen Dank an die Hoffnung, daß sie uns noch verstandesgelenkte Menschen schickt.

    michael haarig

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    1. Ursula
      14. April 2021

      Lieber Herr Haarig, vielen Dank! Das freut mich sehr, dass Sie meine Seiten „sympathisch“ finden. Ich werde mir weiter Mühe geben!

      Antworten

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