Corona-Demonstration: Genehmigung hängt von der Absicht ab

Am Samstag (10.4.21) fand ich eine kleine dpa-Meldung in der Süddeutschen Zeitung. (ausführlich u.a. in der Zeit ):

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl unterstütze die durch mehrere Städte erlassenen Verbote von Demonstrationen gegen die Corona-Politik.

Begründung: „Wer eine Demonstration oder Versammlung anmeldet, wird an seinen Absichten gemessen.“  

Oha. Die Obrigkeit merkt die Absicht und ist verstimmt.

Irgendwas muss ich da beim Demonstrationsrecht (Artikel 8 des Grundgesetzes) missverstanden haben und ich grüble, ob die bislang geäußerten Begründungen für Verbote wie Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen, die hohen Inzidenzzahlen ausschlaggebend oder vorgeschoben sind.

Und abschließend grüble ich noch: Muss ich jetzt hier noch ausdrücklich vermerken „ich bin keine Querdenkerin, ich trage keinen Aluhut, ich glaube nicht an eine Bill-Gates-Verschwörung, ich halte Covid 19 für eine ernstzunehmende Erkrankung…“

Kommentare

  1. michael haarig
    14. April 2021

    Was macht ein Strobel (und mit ihm all diese Städte-Verantwortlichen) auf seinem Posten als Vertreter des Rechtsstaates und des Volkes, wenn er das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit nicht begreift und – eine Stufe weiter unten – es nur eine gesetzlich geregelte Anmeldepflicht gibt, die aber keineswegs mit einer wie auch immer gearteten Genehmigung verbunden werden kann? (außer durch die Durchführung der Veranstaltung gerät die öffentliche Sicherheit/Ordnung in Gefahr, z.B. wenn mit Ausschreitungen, Gewalttaten und anderen Straftaten zu rechnen ist und absehbar ist, daß die Polizei die Demonstration nicht kontrollieren kann)

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