Nachdem die Website von RA Beate Bahner für ein paar Tage gesperrt war – auf Bitte/Anordnung oder was weiß ich des Polizeipräsidenten von Mannheim, ist sie nun wieder erreichbar. Anscheinend war der Protest zu groß und selbst, wenn Frau Bahner zu einer Straftat (Demonstration am Karsamstag) aufgerufen hat/hätte, dämmerte wohl, dass eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit ein bisschen arg unverhältnismäßig ist. Bei Kinderpornoseiten und Rechtsradikalen Gewaltaufrufen ist man nach allem was ich weiß ein bisschen … nun sagen wir …. „umständlicher“.
Der Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wurde zurückgewiesen. Die Gründe ahnte man.. unter anderem konnte die Klägerin nicht hinlänglich ihre persönliche Betroffenheit nachweisen (was mich dran erinnert, dass mein Mann und ich vor vielen Jahren mit anderen mal gegen die Aufstellung von atomar bestückten Kurzsstreckenraketen in der BRD beim Bundesverfassungsgerichtklagen wollten… auch da hieß es, wir könnten eine persönliche Betroffenheit nicht nachweisen. Wäre wohl erst gegangen, wenn in unserem Vorgarten eine Rakete eingeschlagen wäre..) Also: Der Weg muss durch die Instanzen gehen.
Was mir nicht gefallen hat: Frau Bahner wollte zunächst daraufhin ihre Zulassung als Anwältin zurückgeben, tut das aber nun doch nicht.Und manches was sie schreibt, empfinde ich als emotional verständlichen aber alles andere als sachdienlichen Rundumschlag. Ich denke, so diskreditiert sie die vielen kritischen Stimmen.Schade.
http://www.beatebahner.de/lib.medien/Ablehnung%20Bundesverfassungsgericht.pdf