Ihre Website ist gesperrt. Aber hier ist die Mail von Frau RA Beate Bahner zur Normenkontrollklage

Auf verschlungenen Pfaden erreichte mich die E-Mail von Frau Rechtsanwältin Beate Bahner. Es würde mich freuen, wenn ich ein kleines Bisschen zu ihrer Weiterverbreitung beitragen könnte..

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer!! Anbei finden Sie meinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme.

Ich habe folgende Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser Mail berechtigt!

  1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.
  2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
  3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
  4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.
  5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.
  6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.

 

Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt.

 

Tausend Dank für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung! Diese Mail bitte teilen teilen teilen, weiterleiten, verbreiten – das braucht es jetzt!! Und organisieren Sie selbst eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht online ganz einfach… Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr versammeln – und werden die Homepages gesperrt.

 

Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg: WIR SCHAFFEN DAS!!! J

 

Ihre Beate Bahner

 

 

 

Commerzbank

IBAN: DE69 6708 0050 0521 9486 02

BIC:   DRESDEFF670

Steuer-Nr. 32011/30304

Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

 

Wenn Sie keine Nachrichten der Fachanwaltskanzlei BAHNER erhalten möchten, klicken Sie bitte hier: http://www.beatebahner.de/newsletter.abbestellen.html

 

 

 

BAHNER ■

fachanwaltskanzlei heidelberg

arzt | medizin | gesundheitsrecht

 

Kanzleiadresse (im Areal des Altklinikum):

Voßstr. 3  ■ 69115 Heidelberg

Tel.: 0 62 21-33 93 68-0 

Fax: 0 62 21-33 93 68-9

info@beatebahner.de

www.beatebahner.de <http://www.beatebahner.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer!! Annbei finden Sie meinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme.

 

Ich habe folgende Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser Mail berechtigt!

 

  1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.
  2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
  3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
  4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.
  5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.
  6.   Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.

Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt.

Tausend Dank für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung! Diese Mail bitte teilen teilen teilen, weiterleiten, verbreiten – das braucht es jetzt!! Und organisieren Sie selbst eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht online ganz einfach… Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr versammeln – und werden die Homepages gesperrt.

Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg: WIR SCHAFFEN DAS!!! J

 

hre Beate Bahner

Commerzbank

IBAN: DE69 6708 0050 0521 9486 02

BIC:   DRESDEFF670

Steuer-Nr. 32011/30304

Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

 

Wenn Sie keine Nachrichten der Fachanwaltskanzlei BAHNER erhalten möchten, klicken Sie bitte hier: http://www.beatebahner.de/newsletter.abbestellen.html

 

 

 

BAHNER ■

fachanwaltskanzlei heidelberg

arzt | medizin | gesundheitsrecht

 

Kanzleiadresse (im Areal des Altklinikum):

Voßstr. 3  ■ 69115 Heidelberg

Tel.: 0 62 21-33 93 68-0 

Fax: 0 62 21-33 93 68-9

info@beatebahner.de

www.beatebahner.de <http://www.beatebahner.de

 

 

 

 

 

 

 

Commerzbank

IBAN: DE69 6708 0050 0521 9486 02

BIC:   DRESDEFF670

Steuer-Nr. 32011/30304

Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

 

Wenn Sie keine Nachrichten der Fachanwaltskanzlei BAHNER erhalten möchten, klicken Sie bitte hier: http://www.beatebahner.de/newsletter.abbestellen.html

 

 

 

BAHNER ■

fachanwaltskanzlei heidelberg

arzt | medizin | gesundheitsrecht

 

Kanzleiadresse (im Areal des Altklinikum):

Voßstr. 3  ■ 69115 Heidelberg

Tel.: 0 62 21-33 93 68-0 

Fax: 0 62 21-33 93 68-9

info@beatebahner.de

www.beatebahner.de <http://www.beatebahner.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5 Comments

  1. Rudi Pagel
    14. April 2020

    Endlich mal ein offenes Zeichen der „Obrigkeit“ . Wer auch immer dahinter (Obrigkeit?) steckt. Wie könnte es sonst möglich sein, dass die rechtlich nach unseren Gesetzen „berechtigte“? Anrufung des BFG (Entscheidung unbekannt) die Sperrung eines Infokanals im Internet hervorruft, dass man in Deutschland nicht mehr frei seine Meinung äußern darf, wie diese Meinungsäußerin es gewagt hat. Die nicht einmal, wie unsere Meanstreammedien es wahrscheinlich gerne hätten, dem „Rechten“Spektrum zuzuordnen ist, getan hat.

    Antworten
    1. Ursula
      15. April 2020

      Sehr geehrter Herr Pagel, veranlasst hat – nach meinem Kenntnisstand – die Sperrung der Polizeipräsident von Mannheim. Die Seite ist inzwischen wieder erreichbar. Sie können auch die Zurückweisung der Normenkontrollklage nachlesen: https://ursula-neumann.de/homepage-von-beate-bahner-wieder-erreichbar/
      Leider finde ich, dass Frau Bahner daraufhin nicht so ganz glücklich agiert hat. Aber wer tut das schon in Zeiten wie diesen!

      Antworten
  2. Peter Meier
    16. April 2020

    Zitat Seite 24 Eilantrag von Beate Bahner:

    „Die Panikmache der Regierungen und der Medien sind beispielhaft für die Manipulation ganzer Gesellschaften und für die Zerstörung des Vertrauens und insbesondere des gesunden Menschenverstands nicht nur aller 83 Millionen Menschen in Deutschland, sondern der Menschen in der ganzen Welt! Dies ist eine beispiellose Propaganda, wie Deutschland sie zuletzt im dritten Reich erlebt hat. Zwischenzeitlich sind hunderttausende Existenzen in Deutschland zerstört worden, die Menschen sind in den letzten drei Wochen in beispielloser Weise ihrer Freiheit beraubt worden. Insbesondere wurde die Gesundheit – insbesondere der von der Außenwelt und den Angehörigen abgeschnittenen alten und kranken Menschen in unmenschlicher und zynischer Weise – für die Antragstellerin vergleichbar nur mit der ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgrippen (sic!) im Dritten Reich – schwer geschädigt worden.“

    Antworten
    1. Ursula
      16. April 2020

      Sehr geehrter Herr Meier, Ihre erste Mail hielt ich für eine Ansammlung von Falschmeldungen, ich konnte es nicht glauben – und habe sie deshalb gelöscht. Leider muss ich mich korrigieren. Ich bitte Sie um Entschuldigung. Mein KOmmentar dazu können Sie gleich im Blog lesen – wenn Sie wollen.

      Antworten
  3. Peter Meier
    20. Mai 2020

    Beide Ermittlungen der Polizei Heidelberg waren vollkommen unabhängig von einander.
    Von daher ist eine gezielte Aktion gegen Frau Bahner völliger Unsinn.

    Heidelberg: Frau nach Personenkontrolle mit anschließendem tätlichen Angriff
    und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Klinik gebracht:
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571057

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Staatsanwaltschaft Heidelberg
    und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger
    Rechtsanwältin; Pressemitteilung Nr. 2
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571083

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Nach oben scrollen