Normenkontrollklage gegen Ausgangs- und Kontaktverbote

Eine Presseerklärung ist dazu da, dass sie verbreitet wird. Das mache ich hier gern…. mit meinen bescheidenen Mitteln.
 

 

www.beatebahner.de

Aktualisierte Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollkla-ge gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an:

Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekann-tem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.

Wochenlange Ausgehbeschränkun-gen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtgung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Un-ternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig. Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertra-gungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!

Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde: Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen.

Es braucht ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben. Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaft-liches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!

Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten – Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neu-fassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!

Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämt-liche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.

Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechts-anwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehen-den Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!

 

Zur Person: Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fach-anwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesver-fassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit. Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Auf-sätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.

 

6 Comments

  1. Marina Orel
    5. April 2020

    Ich tue mein Bestes, um diese Erklärung zu verbreiten und richte einen herzlichen Dank und tief empfundenen Respekt an Frau Rechtsanwältin Bahner.

    Antworten
    1. Ursula
      6. April 2020

      Herzlichen Dank! Ich hoffe, Sie sind nicht die einzige!

      Antworten
  2. Christina Herrmann
    9. April 2020

    Hallo, leider kann man ihre Seite nicht mehr öffnen. Ist wohl gesperrt worden. So wie viele kritische Seiten…

    Antworten
    1. Ursula
      9. April 2020

      Sehr geehrte Frau Hermann, ich werde das gleich in den Blog stellen. Ich bin zwar nicht paranoid und wir sollten „natürliche Ursachen“ in Erwägung ziehen. Aber fast zeitgleich mit Ihrer Nachricht fragte ein befreundeter RA bei mir an, ob ich was zur Sperrung der Seiten von Wodarg wüsste…

      Antworten
  3. Josef Gabriel Twickel
    9. April 2020

    Liebe Frau Neumann, der Eilantrag von Frau Bahner an das Bundesvefassungsgericht ist momentan erreichbar beim blauenboten
    http://blauerbote.com/wp-content/uploads/2020/04/Beate-Bahner-Eilantrag-beim-Bundesverfassungsgericht-am-8.4.2020-wegen-des-Angriffs-auf-den-Bestand-der-Bundesrepublik-Deutschland.pdf#page=2&zoom=auto,-12,131
    Er enthält auch sowohl die Aufforderung zu einer bundesweiten Demonstration am Karsamstag wie auch den Antrag, dass diese Demonstration nicht verboten werden darf.

    Antworten
    1. Ursula
      10. April 2020

      Sehr geehrter Herr Twickel, vielen herzlichen Dank für die Information.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Nach oben scrollen