Artikel 140 GG bestimmt, dass etliche Artikel der Weimarer Reichsverfassung von 1919 Bestandteil des Grundgesetzes sind. So auch der dortige Artikel 139: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage … der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Jetzt stehe als verfassungstreue Bürgerin vor einem Problem: Wie sieht eine seelische Erhebung aus? Ist das eine Art Revolution? Geht das allein oder braucht man dafür verwandte Seelen? Oder meint das doch eher so was wie früher in der hl. Messe, wo es hieß „sursum corda“ (Erhebet die Herzen) und dann ist man aufgestanden.Oder verpflichtet der Artikel, sonn- und feiertags erhebende Musik zu hören oder erhebende Literatur zu lesen. Wer übermittelt mir ein Verzeichnis verfassungsmäßiger Werke? Welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?
Das sind keine unerheblichen Frage! Und ich bin nicht so überheblich, mir einzubilden, dass es mir gegeben ist, die richtige Antwort zu finden. Wer hilft?