Vor zwei Stunden scheiterte ich nach einer Stunde kläglichen Versuchens,die pdf-Datei des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart hochzuladen. Das heißt: hochgeladen ist es wohl, aber er findet sich irgendwo, wo ich ihn nicht finde. Dafür habe ich ganz unten ein paar Links zu der Geschichte. Der Beschluss wird irgendwann nachgereicht.
Am Karfreitag darf man in Deutschland manches nicht: Das Feiertagsgesetz macht’s (un)möglich: öffentlichen Sportveranstaltungen, öffentliche Veranstaltungen in Gaststätten (Tanzverbot), sowie „sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen“.
Nun ja, man könnte sagen, dann tanzt man eben an den anderen Tagen, gibt ja genug. Und einen Film wie „Das Leben des Brian“ (wer ihn noch nicht kennt: eine – wie ich finde – gelungene Persiflage nicht nur auf das Leben und den Tod Jesu. Die Frage ob es sich bei diesem 40-Jahre alten Film von Monty Python um ein Kulturgut handelt, wird mindestens in der Osterausgabe der Süddeutschen (20/21./22.4.2019) eindeutig mit „Ja“ beantwortet: Neun Autortinnnen und Autoren der Süddeutschen Zeitung legen dar, worin für sie die Bedeutung/ da Besondere/das Gelungene/das Scharfsinnige dieses Films besteht. https://www.sueddeutsche.de/leben/historie-pfeif-drauf-1.4410591.
Ich weiß, das ist ein bisschen blasphemisch und geeignet „religiöse Gefühle“ zu verletzen. Trotzdem gut und keineswegs billig-bösartig. Bei den Karikaturen des Mohammd in jener dänischen Zeitung geben wir ja auch nicht unbedingt denen recht, die gewalttätig werden, weil sie sagen, sie wären in ihren Gefühlen verletzt, ob sie die Karikatur im fernen Pakistan gesehen haben oder nicht..
Neben der Reaktion „was soll’s, zuviel der Ehre, sich über eine aus der Zeit gefallene gesetzliche Bestimmung aufzuregen“ gibt es eben die andere Seite, die sagt: Nicht diejenigen, die am Karfreitag Filme vorführen, tanzen, Sportveranstaltungen organisieren wollen, sind begründungspflichtig, sondern diejenigen, die anderen solches verbieten.Was wird verletzt, welcher Wert geht baden, iniwiefern kann ess Gläubige in ihrem Gefühl verletzen, wenn Ungläubige am Karfreitag ein Voleyballturnier veranstalten oder eben „das Leben des Brian“ zeigen.
Auch wenn Christen demnächst wirklich nur noch eine kleine Minderheit in unserem Staat sein werden, deswegen komme ich ja auch nicht auf die Idee, mich durch deren Gottesdienste gestört zu fühlen.
So ist die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zu sehen, mit dem just durch – ich darf sagen – meinen Freund, den Rechtsanwalt Udo Kauss mit der Giordano-Bruno-Stiftung und dem Kläger, Werner Koch ein Erfolg beschieden wurde.
Filmvorführung an Karfreitag – Gericht erlaubt „Das Leben des Brian“
(17.4.2019)
Karfreitag in Stuttgart – Tanzdemo darf ein bisschen laut sein
(18.4.2019)