Hans Küng et al.

Jetzt kann ich es doch nicht lassen. De mortius nihil nisi bene. Gut, ich bremse mich. Aber das obige Bild – so viel sei doch gesagt – wurde von Johannes (Küngs Rechtsberater über viele Jahre) und mir eher mit hochgezogenen Augenbrauen zur Kenntnis genommen. Die 70er und beginnenden 80er Jahre lehrten mich viel über „Herrn Hans“ wie Johannes Hans Küng apostrophierte und seine – nun sagen wir mal so – menschliche Art. Das lässt sich nach wie vor in dem Satz zusammenfassen „Küng konnte ich nicht leiden. Nie“. (Der Kirchenrechtsprofessor nimmt Vernunft an…S.231).

Aus jener weit zurückliegenden Zeit stammt ein Artikel über Küng, Neumann und (den evangelischen Theologen und hochanständigen Menschen) Käsemann.

Dass Küng darin nicht so gut wegkommt, lese ich nicht ungern. Und dass Johannes als „einer der bedeutendsten Kirchenrechtler der Welt“ apostrophiert wird, schmeichelt mir zwar, aber andererseits weiß ich, dass die Zahl der KirchenrechtlerInnen (inzwischen gibt es wenigstens eine Kirchenrechtsprofessorin) weltweit doch recht überschaubar ist.

 

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