Was das Toleranzedikt von 1781 mit dem Bau von Moscheen zu tun hat.
Heute habe ich bei meiner Reise und Wanderung ziemlich rund um den Bodensee (natürlich mehr Reise als Wanderung, aber immerhin: per pedes zurückgelegt von Arbon nach Rohrschach) Alexander Mitscherlich gehört. Das ist immer noch gewinnbringend, klug und human. Unter anderem ein Vortrag über Toleranz. Darin erwähnte er als Beispiel zweifelhafter „Toleranz“ das Toleranzedikt von Joseph II (1781), mit dem im katholischen Österreich den Protestanten erstmals erlaubt wurde, eigene Gebetsräume zu errichten. Aber natürlich nur mit den gebotenen Restriktionen, … Was Mitscherlich für die Protestanten in Österreich beschrieb, erinnerte mich fatal an heutige Diskussionen zum Bau von Moscheen, die es so in ziemlich jeder größeren Stadt gibt. Als ich heimkam, googelte ich (ach ja, was wären wir ohne Google… es ist so zwiespältig). Und hier ist das Ergebnis. Wenn ich ganz eifrig sein sollte, werde ich noch nach der Originalquelle forschen.
Wikipedia (wieder online) gibt kund und zu wissen:
Durch das Patent konnten in den Kronländern der Habsburgermonarchie ab 1781 evangelische Bethäuser errichtet werden, die später als Toleranzbethäuser oder Toleranzkirchen bezeichnet wurden. Diese protestantischen Bethäuser unterlagen, ähnlich den 100 Jahre zuvor zugelassenen Artikularkirchen im nördlichen Teil von Ungarn, diskriminierenden baulichen Beschränkungen. Sie durften nicht die Bezeichnung „Kirche“ tragen, äußerlich nicht wie Kirchen aussehen, sondern wie Bürgerhäuser. So waren zum Beispiel Rundfenster nicht gestattet. Außerdem mussten sie zumindest 50 m von einer Hauptstraße entfernt liegen und einen von der Hauptstraße abgewandten Eingang haben. Sie durften insbesondere keinen Turm besitzen.
Es ist halt nicht einfach mit der Toleranz – auch ein knappes Vierteljahrtausend später nicht.